Eine Steuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Um einen regelmäßigen Geldfluss in den Staatshaushalt sicherzustellen und dem Steuerpflichtigen eine eventuelle hohe Nachzahlung zu ersparen, werden bereits im laufenden Jahr Vorauszahlungen erhoben.

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  • Eine Steuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Um einen regelmäßigen Geldfluss in den Staatshaushalt sicherzustellen und dem Steuerpflichtigen eine eventuelle hohe Nachzahlung zu ersparen, werden bereits im laufenden Jahr Vorauszahlungen erhoben. Die Vorauszahlungen werden durch Vorauszahlungsbescheid festgesetzt, der stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht und daher jederzeit abänderbar ist (§ 164 AO). Die Höhe der geforderten Vorauszahlung richtet sich in der Regel nach einer Schätzung auf der Grundlage des letzten Veranlagungsergebnisses. Die Veranlagungssteuern Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer entstehen mit Ablauf des Kalenderjahres. Erst danach ist für die Jahressteuer eine Festsetzung und Beitreibung bis zur Vollstreckung möglich. Vorauszahlungen müssen dagegen schon an festen Terminen während des Steuerjahres geleistet werden und sind auch vollstreckbar, wenn die Jahressteuer noch nicht entstanden ist. Übersteigen die Vorauszahlungen die Jahressteuer, wird der Unterschiedsbetrag dem Steuerpflichtigen erstattet. Ist die Jahressteuer höher als die Vorauszahlungen, ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids oder, bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Abgabe der Steuererklärung zu entrichten. (de)
  • Eine Steuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Um einen regelmäßigen Geldfluss in den Staatshaushalt sicherzustellen und dem Steuerpflichtigen eine eventuelle hohe Nachzahlung zu ersparen, werden bereits im laufenden Jahr Vorauszahlungen erhoben. Die Vorauszahlungen werden durch Vorauszahlungsbescheid festgesetzt, der stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht und daher jederzeit abänderbar ist (§ 164 AO). Die Höhe der geforderten Vorauszahlung richtet sich in der Regel nach einer Schätzung auf der Grundlage des letzten Veranlagungsergebnisses. Die Veranlagungssteuern Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer entstehen mit Ablauf des Kalenderjahres. Erst danach ist für die Jahressteuer eine Festsetzung und Beitreibung bis zur Vollstreckung möglich. Vorauszahlungen müssen dagegen schon an festen Terminen während des Steuerjahres geleistet werden und sind auch vollstreckbar, wenn die Jahressteuer noch nicht entstanden ist. Übersteigen die Vorauszahlungen die Jahressteuer, wird der Unterschiedsbetrag dem Steuerpflichtigen erstattet. Ist die Jahressteuer höher als die Vorauszahlungen, ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids oder, bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Abgabe der Steuererklärung zu entrichten. (de)
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  • Eine Steuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Um einen regelmäßigen Geldfluss in den Staatshaushalt sicherzustellen und dem Steuerpflichtigen eine eventuelle hohe Nachzahlung zu ersparen, werden bereits im laufenden Jahr Vorauszahlungen erhoben. (de)
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