Als Stendaler Wahlbetrug wird die Fälschung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Stendal bezeichnet. Dabei wurden für die Stadtrats- und Kreistagswahl mehr Briefwahlunterlagen an bevollmächtigte Personen herausgegeben als erlaubt. Zudem wurden Vollmachten gefälscht und Briefwahlunterlagen von Dritten ausgefüllt. Bei der Wiederholung der Briefwahl der Stadtratswahl wurden erneut Unterlagen manipuliert. Der Stadtrat entschied deshalb, die Wahl des Stendaler Stadtrates in Gänze zu wiederholen. Die Wiederholungswahl fand am 21. Juni 2015 statt. Der Kreistag des Landkreises Stendal erkannte hingegen das Ergebnis der Kreistagswahl als gültig an. Gegen die Wiederholung der Stadtratswahl wurden erneut Manipulationsvorwürfe erhoben.

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  • Als Stendaler Wahlbetrug wird die Fälschung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Stendal bezeichnet. Dabei wurden für die Stadtrats- und Kreistagswahl mehr Briefwahlunterlagen an bevollmächtigte Personen herausgegeben als erlaubt. Zudem wurden Vollmachten gefälscht und Briefwahlunterlagen von Dritten ausgefüllt. Bei der Wiederholung der Briefwahl der Stadtratswahl wurden erneut Unterlagen manipuliert. Der Stadtrat entschied deshalb, die Wahl des Stendaler Stadtrates in Gänze zu wiederholen. Die Wiederholungswahl fand am 21. Juni 2015 statt. Der Kreistag des Landkreises Stendal erkannte hingegen das Ergebnis der Kreistagswahl als gültig an. Gegen die Wiederholung der Stadtratswahl wurden erneut Manipulationsvorwürfe erhoben. (de)
  • Als Stendaler Wahlbetrug wird die Fälschung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Stendal bezeichnet. Dabei wurden für die Stadtrats- und Kreistagswahl mehr Briefwahlunterlagen an bevollmächtigte Personen herausgegeben als erlaubt. Zudem wurden Vollmachten gefälscht und Briefwahlunterlagen von Dritten ausgefüllt. Bei der Wiederholung der Briefwahl der Stadtratswahl wurden erneut Unterlagen manipuliert. Der Stadtrat entschied deshalb, die Wahl des Stendaler Stadtrates in Gänze zu wiederholen. Die Wiederholungswahl fand am 21. Juni 2015 statt. Der Kreistag des Landkreises Stendal erkannte hingegen das Ergebnis der Kreistagswahl als gültig an. Gegen die Wiederholung der Stadtratswahl wurden erneut Manipulationsvorwürfe erhoben. (de)
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  • Als Stendaler Wahlbetrug wird die Fälschung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Stendal bezeichnet. Dabei wurden für die Stadtrats- und Kreistagswahl mehr Briefwahlunterlagen an bevollmächtigte Personen herausgegeben als erlaubt. Zudem wurden Vollmachten gefälscht und Briefwahlunterlagen von Dritten ausgefüllt. Bei der Wiederholung der Briefwahl der Stadtratswahl wurden erneut Unterlagen manipuliert. Der Stadtrat entschied deshalb, die Wahl des Stendaler Stadtrates in Gänze zu wiederholen. Die Wiederholungswahl fand am 21. Juni 2015 statt. Der Kreistag des Landkreises Stendal erkannte hingegen das Ergebnis der Kreistagswahl als gültig an. Gegen die Wiederholung der Stadtratswahl wurden erneut Manipulationsvorwürfe erhoben. (de)
  • Als Stendaler Wahlbetrug wird die Fälschung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Stendal bezeichnet. Dabei wurden für die Stadtrats- und Kreistagswahl mehr Briefwahlunterlagen an bevollmächtigte Personen herausgegeben als erlaubt. Zudem wurden Vollmachten gefälscht und Briefwahlunterlagen von Dritten ausgefüllt. Bei der Wiederholung der Briefwahl der Stadtratswahl wurden erneut Unterlagen manipuliert. Der Stadtrat entschied deshalb, die Wahl des Stendaler Stadtrates in Gänze zu wiederholen. Die Wiederholungswahl fand am 21. Juni 2015 statt. Der Kreistag des Landkreises Stendal erkannte hingegen das Ergebnis der Kreistagswahl als gültig an. Gegen die Wiederholung der Stadtratswahl wurden erneut Manipulationsvorwürfe erhoben. (de)
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  • Stendaler Wahlbetrug (de)
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