Die Stellenausschreibung und Stellenanzeige ist die personalwirtschaftliche Ausschreibung einer organisatorischen Stelle, hauptsächlich für Arbeitnehmerbeziehungen. Sie kann innerbetrieblich (intern) oder außerbetrieblich (extern) erfolgen.

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  • Die Stellenausschreibung und Stellenanzeige ist die personalwirtschaftliche Ausschreibung einer organisatorischen Stelle, hauptsächlich für Arbeitnehmerbeziehungen. Sie kann innerbetrieblich (intern) oder außerbetrieblich (extern) erfolgen. Die Stellenausschreibung kommt als Anstoß für ein entsprechendes Stellenbesetzungsverfahren und als Bewerbungsanreiz sowohl in der Anbahnungsphase eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses in Betracht als auch bei Stellen des öffentlichen Dienstes. Beamtenrechtlich ist die Stellenausschreibung in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Grundgesetz soll jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben. Daraus leitet sich aber keine juristische Pflicht zur Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst her. So besteht etwa an Wissenschaftlichen Hochschulen lediglich die Pflicht zur formalen Ausschreibung von etatmäßigen Professorenstellen. Alle übrigen wissenschaftlichen Stellen brauchen gesetzlich grundsätzlich nicht ausgeschrieben zu werden (siehe aber: Scheinausschreibungen). Während einige Fächer einen Teil der Stellen ausschreiben, vergeben andere Fächer diese Stellen des öffentlichen Dienstes praktisch immer ohne Stellenausschreibung. (de)
  • Die Stellenausschreibung und Stellenanzeige ist die personalwirtschaftliche Ausschreibung einer organisatorischen Stelle, hauptsächlich für Arbeitnehmerbeziehungen. Sie kann innerbetrieblich (intern) oder außerbetrieblich (extern) erfolgen. Die Stellenausschreibung kommt als Anstoß für ein entsprechendes Stellenbesetzungsverfahren und als Bewerbungsanreiz sowohl in der Anbahnungsphase eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses in Betracht als auch bei Stellen des öffentlichen Dienstes. Beamtenrechtlich ist die Stellenausschreibung in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Grundgesetz soll jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben. Daraus leitet sich aber keine juristische Pflicht zur Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst her. So besteht etwa an Wissenschaftlichen Hochschulen lediglich die Pflicht zur formalen Ausschreibung von etatmäßigen Professorenstellen. Alle übrigen wissenschaftlichen Stellen brauchen gesetzlich grundsätzlich nicht ausgeschrieben zu werden (siehe aber: Scheinausschreibungen). Während einige Fächer einen Teil der Stellen ausschreiben, vergeben andere Fächer diese Stellen des öffentlichen Dienstes praktisch immer ohne Stellenausschreibung. (de)
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