Die Statuta ecclesiae antiqua (deutsch: Alte Rechtssatzungen der Kirche) sind eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts in Gallien erstellt wurde. Der Verfasser ist wahrscheinlich Gennadius von Marseille. Schon recht früh verlangte die katholische Kirche eine genaue Kenntnis des kanonischen Rechts von ihren Klerikern. So forderte etwa Coelestin I. in einer Botschaft an die Bischöfe von Apulien und Kalabrien: „Nulli sacerdotum suos licet canones ignorare.“ „Keinem Priester ist es gestattet, seine Kanones nicht zu kennen.“

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  • Die Statuta ecclesiae antiqua (deutsch: Alte Rechtssatzungen der Kirche) sind eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts in Gallien erstellt wurde. Der Verfasser ist wahrscheinlich Gennadius von Marseille. Schon recht früh verlangte die katholische Kirche eine genaue Kenntnis des kanonischen Rechts von ihren Klerikern. So forderte etwa Coelestin I. in einer Botschaft an die Bischöfe von Apulien und Kalabrien: „Nulli sacerdotum suos licet canones ignorare.“ „Keinem Priester ist es gestattet, seine Kanones nicht zu kennen.“ Entsprechend war es bereits zur frühchristlichen Zeit üblich, päpstliche Dekretalen und Konzilsbeschlüsse zu sammeln. Dies erfolgte zunächst in chronologischer Ordnung, bis die Fülle an Material dies unpraktikabel werden ließ. Eine Lösung für dieses Problem wurden systematische Sammlungen, die nur eine Auswahl präsentierten und diese nach Themengebieten systematisch ordneten. Der Text der Statuta ecclesiae antiqua gehört zu den frühesten Beispielen einer systematischen Sammlung. Es gibt mehrere Fassungen dieser Sammlung, die sich in eine gallische, eine italienische und eine spanische Familie unterteilen lassen. Die spanische Fassung führt die Kanones auf das vierte Konzil in Karthago aus dem Jahr 398 zurück. Dank der hohen Verbreitung der spanischen Version wurde dies über lange Zeit akzeptiert, bis 1757 die Gebrüder Pietro und Girolamo Ballerini in einer Arbeit über die Frühgeschichte des kanonischen Rechts die Herkunft der Statuta aus Südgallien nachweisen konnten. Ferner gelang es den Brüdern, die Statuta auf die zweite Hälfte des 5. Jahrhunderts zu datieren. Später wurden die Statuta Caesarius von Arles zugeschrieben, und erst durch eine Arbeit von Charles Munier wurde Gennadius von Marseille als höchstwahrscheinlicher Autor in Betracht gezogen. Die Statuta ecclesiae antiqua sind nur indirekt über die Aufnahme in spätere Sammlungen erhalten geblieben. Dazu gehören sowohl chronologische Sammlungen wie etwa die Collectio Coloniensis als auch nicht wenige systematische Sammlungen. Zu letzteren gehören etwa die um 600 in ihrer Urform entstandene Collectio Vetus Gallica und die aus dem Anfang des 8. Jahrhunderts stammende Hibernensis. Sowohl in der Vetus Gallica als auch der Hibernensis werden die Kanones der Statuta ecclesiae antiqua als Canones Africanorum oder Synodus Africana zitiert. (de)
  • Die Statuta ecclesiae antiqua (deutsch: Alte Rechtssatzungen der Kirche) sind eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts in Gallien erstellt wurde. Der Verfasser ist wahrscheinlich Gennadius von Marseille. Schon recht früh verlangte die katholische Kirche eine genaue Kenntnis des kanonischen Rechts von ihren Klerikern. So forderte etwa Coelestin I. in einer Botschaft an die Bischöfe von Apulien und Kalabrien: „Nulli sacerdotum suos licet canones ignorare.“ „Keinem Priester ist es gestattet, seine Kanones nicht zu kennen.“ Entsprechend war es bereits zur frühchristlichen Zeit üblich, päpstliche Dekretalen und Konzilsbeschlüsse zu sammeln. Dies erfolgte zunächst in chronologischer Ordnung, bis die Fülle an Material dies unpraktikabel werden ließ. Eine Lösung für dieses Problem wurden systematische Sammlungen, die nur eine Auswahl präsentierten und diese nach Themengebieten systematisch ordneten. Der Text der Statuta ecclesiae antiqua gehört zu den frühesten Beispielen einer systematischen Sammlung. Es gibt mehrere Fassungen dieser Sammlung, die sich in eine gallische, eine italienische und eine spanische Familie unterteilen lassen. Die spanische Fassung führt die Kanones auf das vierte Konzil in Karthago aus dem Jahr 398 zurück. Dank der hohen Verbreitung der spanischen Version wurde dies über lange Zeit akzeptiert, bis 1757 die Gebrüder Pietro und Girolamo Ballerini in einer Arbeit über die Frühgeschichte des kanonischen Rechts die Herkunft der Statuta aus Südgallien nachweisen konnten. Ferner gelang es den Brüdern, die Statuta auf die zweite Hälfte des 5. Jahrhunderts zu datieren. Später wurden die Statuta Caesarius von Arles zugeschrieben, und erst durch eine Arbeit von Charles Munier wurde Gennadius von Marseille als höchstwahrscheinlicher Autor in Betracht gezogen. Die Statuta ecclesiae antiqua sind nur indirekt über die Aufnahme in spätere Sammlungen erhalten geblieben. Dazu gehören sowohl chronologische Sammlungen wie etwa die Collectio Coloniensis als auch nicht wenige systematische Sammlungen. Zu letzteren gehören etwa die um 600 in ihrer Urform entstandene Collectio Vetus Gallica und die aus dem Anfang des 8. Jahrhunderts stammende Hibernensis. Sowohl in der Vetus Gallica als auch der Hibernensis werden die Kanones der Statuta ecclesiae antiqua als Canones Africanorum oder Synodus Africana zitiert. (de)
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  • Die Statuta ecclesiae antiqua (deutsch: Alte Rechtssatzungen der Kirche) sind eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts in Gallien erstellt wurde. Der Verfasser ist wahrscheinlich Gennadius von Marseille. Schon recht früh verlangte die katholische Kirche eine genaue Kenntnis des kanonischen Rechts von ihren Klerikern. So forderte etwa Coelestin I. in einer Botschaft an die Bischöfe von Apulien und Kalabrien: „Nulli sacerdotum suos licet canones ignorare.“ „Keinem Priester ist es gestattet, seine Kanones nicht zu kennen.“ (de)
  • Die Statuta ecclesiae antiqua (deutsch: Alte Rechtssatzungen der Kirche) sind eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts in Gallien erstellt wurde. Der Verfasser ist wahrscheinlich Gennadius von Marseille. Schon recht früh verlangte die katholische Kirche eine genaue Kenntnis des kanonischen Rechts von ihren Klerikern. So forderte etwa Coelestin I. in einer Botschaft an die Bischöfe von Apulien und Kalabrien: „Nulli sacerdotum suos licet canones ignorare.“ „Keinem Priester ist es gestattet, seine Kanones nicht zu kennen.“ (de)
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