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- Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige verbindlich festzustellen. Außerdem wird auch verbindlich über den Status als mithelfender Ehegatte (Familienhafte Mithilfe) (im Gegensatz zu einer abhängigen Beschäftigung) entschieden.Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Die Entscheidung der Clearingstelle ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend. Es wird zwischen dem sogenannten Anfrageverfahren und dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren unterschieden. (de)
- Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige verbindlich festzustellen. Außerdem wird auch verbindlich über den Status als mithelfender Ehegatte (Familienhafte Mithilfe) (im Gegensatz zu einer abhängigen Beschäftigung) entschieden.Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Die Entscheidung der Clearingstelle ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend. Es wird zwischen dem sogenannten Anfrageverfahren und dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren unterschieden. (de)
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- Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige verbindlich festzustellen. Außerdem wird auch verbindlich über den Status als mithelfender Ehegatte (Familienhafte Mithilfe) (im Gegensatz zu einer abhängigen Beschäftigung) entschieden.Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Die Entscheidung der Clearingstelle ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend. (de)
- Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige verbindlich festzustellen. Außerdem wird auch verbindlich über den Status als mithelfender Ehegatte (Familienhafte Mithilfe) (im Gegensatz zu einer abhängigen Beschäftigung) entschieden.Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Die Entscheidung der Clearingstelle ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend. (de)
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- Statusfeststellungsverfahren (de)
- Statusfeststellungsverfahren (de)
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