Der statsminister (dt. Ministerpräsident) ist der Regierungschef Norwegens. Norwegen ist laut seiner Verfassung von 1814 eine konstitutionelle Erbmonarchie. Formal liegt die Exekutive beim König, der den Ministerpräsidenten ernennt, mit der Regierungsbildung beauftragt und die von ihm vorgeschlagenen Minister beruft.

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  • Der statsminister (dt. Ministerpräsident) ist der Regierungschef Norwegens. Norwegen ist laut seiner Verfassung von 1814 eine konstitutionelle Erbmonarchie. Formal liegt die Exekutive beim König, der den Ministerpräsidenten ernennt, mit der Regierungsbildung beauftragt und die von ihm vorgeschlagenen Minister beruft. (de)
  • Der statsminister (dt. Ministerpräsident) ist der Regierungschef Norwegens. Norwegen ist laut seiner Verfassung von 1814 eine konstitutionelle Erbmonarchie. Formal liegt die Exekutive beim König, der den Ministerpräsidenten ernennt, mit der Regierungsbildung beauftragt und die von ihm vorgeschlagenen Minister beruft. (de)
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  • Der statsminister (dt. Ministerpräsident) ist der Regierungschef Norwegens. Norwegen ist laut seiner Verfassung von 1814 eine konstitutionelle Erbmonarchie. Formal liegt die Exekutive beim König, der den Ministerpräsidenten ernennt, mit der Regierungsbildung beauftragt und die von ihm vorgeschlagenen Minister beruft. (de)
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  • Statsminister (Norwegen) (de)
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