Die stationäre Krankenzusatzversicherung gehört zu den privaten Krankenzusatzversicherungen und erweitert den Versicherungsschutz gesetzlich krankenversicherter Personen (GKV). Dabei ist der Abschluss der stationären Krankenzusatzversicherung an Voraussetzungen gebunden:

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  • Die stationäre Krankenzusatzversicherung gehört zu den privaten Krankenzusatzversicherungen und erweitert den Versicherungsschutz gesetzlich krankenversicherter Personen (GKV). Dabei ist der Abschluss der stationären Krankenzusatzversicherung an Voraussetzungen gebunden: * Abschließbar ist die Versicherung nur für gesetzlich pflichtversicherte oder gesetzlich freiwillig krankenversicherte Personen, wobei Bezieher freier Heilfürsorge dieser Personengruppe gleichgestellt werden und ebenfalls einen Versicherungsabschluss tätigen können. * Der Gesundheitszustand der versicherten Person muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausreichend gut sein. (de)
  • Die stationäre Krankenzusatzversicherung gehört zu den privaten Krankenzusatzversicherungen und erweitert den Versicherungsschutz gesetzlich krankenversicherter Personen (GKV). Dabei ist der Abschluss der stationären Krankenzusatzversicherung an Voraussetzungen gebunden: * Abschließbar ist die Versicherung nur für gesetzlich pflichtversicherte oder gesetzlich freiwillig krankenversicherte Personen, wobei Bezieher freier Heilfürsorge dieser Personengruppe gleichgestellt werden und ebenfalls einen Versicherungsabschluss tätigen können. * Der Gesundheitszustand der versicherten Person muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausreichend gut sein. (de)
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  • Die stationäre Krankenzusatzversicherung gehört zu den privaten Krankenzusatzversicherungen und erweitert den Versicherungsschutz gesetzlich krankenversicherter Personen (GKV). Dabei ist der Abschluss der stationären Krankenzusatzversicherung an Voraussetzungen gebunden: (de)
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  • Stationäre Krankenzusatzversicherung (de)
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