Der States Reorganisation Act, der am 31. August 1956 Gesetzeskraft erlangte, war ein vom indischen Parlament beschlossenes Gesetzespaket, das die Neugliederung des indischen Staatsgebietes in einzelne Bundesstaaten nach ethnisch-sprachlichen Grundsätzen regelte. Aus verfahrenstechnischen Gründen folgte eine entsprechende Regelung für die beiden Bundesstaaten Bihar und Westbengalen separat und etwas später mit dem Bihar and West Bengal (Transfer of Territories) Act, der am 1. September 1956 in Kraft trat. Die mit den beiden Gesetzen verbundenen territorialen Änderungen wurden am 1. November 1956 umgesetzt.

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  • Der States Reorganisation Act, der am 31. August 1956 Gesetzeskraft erlangte, war ein vom indischen Parlament beschlossenes Gesetzespaket, das die Neugliederung des indischen Staatsgebietes in einzelne Bundesstaaten nach ethnisch-sprachlichen Grundsätzen regelte. Aus verfahrenstechnischen Gründen folgte eine entsprechende Regelung für die beiden Bundesstaaten Bihar und Westbengalen separat und etwas später mit dem Bihar and West Bengal (Transfer of Territories) Act, der am 1. September 1956 in Kraft trat. Die mit den beiden Gesetzen verbundenen territorialen Änderungen wurden am 1. November 1956 umgesetzt. (de)
  • Der States Reorganisation Act, der am 31. August 1956 Gesetzeskraft erlangte, war ein vom indischen Parlament beschlossenes Gesetzespaket, das die Neugliederung des indischen Staatsgebietes in einzelne Bundesstaaten nach ethnisch-sprachlichen Grundsätzen regelte. Aus verfahrenstechnischen Gründen folgte eine entsprechende Regelung für die beiden Bundesstaaten Bihar und Westbengalen separat und etwas später mit dem Bihar and West Bengal (Transfer of Territories) Act, der am 1. September 1956 in Kraft trat. Die mit den beiden Gesetzen verbundenen territorialen Änderungen wurden am 1. November 1956 umgesetzt. (de)
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prop-de:autor
  • Dar-Kommission
prop-de:quelle
  • Abschlussbericht vom 10. Dezember 1948
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  • […] The existing Indian Provinces are administrative units of British imperialism. They came into existence in a somewhat haphazard way, and were not designed to work [as] democratic institutions […] But they have taken root and are now living vital organisms and have served the useful purpose of bringing together people, who might otherwise have remained separated.[…] In any rational and scientific planning that may take place in regard to the provinces of India in the future, homogeneity of language cannot be a decisive or even an important factor. Administrative convenience, history, geography, economy, culture and many other matters will also have to be given due weight. […] this is certainly not the time for embarking upon the enterprise of redrawing the map of the whole of southern India including the Deccan, Bombay and the Central provinces. India is yet to become a nation and Indian states are yet to be integrated. […] India […] cannot afford to add to its anxieties the heat, controversy and bitterness, which the demarcation of boundaries and allotment of the capital cities of Bombay and Madras will involve. […] In order to secure this stability and integration, India should have a strong Centre and a national language. […] The only good that we can see in a linguistic province is the possible advantage it has in working the legislature in the regional language. But this is more than counter-balanced by the obstruction, the linguistic provinces will inevitably cause to the spread of national language and national feeling in the country.
prop-de:übersetzung
  • […] Die existierenden indischen Provinzen sind Verwaltungseinheiten des britischen Imperialismus. Sie sind in einer gewissermaßen willkürlichen Weise entstanden und wurden nicht dazu geschaffen, als demokratische Institutionen zu funktionieren […] Sie haben jedoch Wurzeln geschlagen und sind nun vitale Organismen, die auch dem nützlichen Zweck dienten, Menschen zusammenzubringen, die unter anderen Umständen voneinander getrennt geblieben wären. In einer rationalen und wissenschaftlichen Planung, die hinsichtlich der Provinzen in der Zukunft vielleicht einmal stattfinden wird, kann die Homogenität der Sprache kein entscheidendes oder überhaupt ein wichtiges Kriterium sein. Verwaltungstechnische Gesichtspunkte, geschichtlicher Hintergrund, Geografie, Wirtschaft, Kultur und viele andere Dinge müssen ebenfalls angemessen berücksichtigt werden. […] dies ist sicher nicht die Zeit sich an das Unterfangen zu machen, die Landkarte ganz Südindiens, einschließlich des Dekkans, Bombays und der Central Provinces neu zu zeichnen. Indien muss erst zu einer Nation heranwachsen und die einzelnen Staaten müssen erst integriert werden. […] Indien […] kann es sich nicht leisten, zu seinen Ängsten noch die Hitze, die Kontroversen und die Erbitterung, die neue Grenzziehungen und die Zuordnung der Hauptstädte Bombay und Madras mit sich bringen würde, auf sich zu laden. […] Um die Stabilität und Integration zu gewährleisten sollte Indien ein starkes Zentrum und eine nationale Sprache haben. […] Das einzig Gute, das wir in einer linguistischen Provinz sehen können, ist der Vorteil, dass der Gesetzgebungsprozess in einer regionalen Sprache ablaufen kann. […] Dies wird jedoch mehr als aufgewogen durch den Widerstand, den linguistische Provinzen unweigerlich der Verbreitung einer nationalen Sprache und eines Nationalgefühls im Lande entgegensetzen werden.
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  • Der States Reorganisation Act, der am 31. August 1956 Gesetzeskraft erlangte, war ein vom indischen Parlament beschlossenes Gesetzespaket, das die Neugliederung des indischen Staatsgebietes in einzelne Bundesstaaten nach ethnisch-sprachlichen Grundsätzen regelte. Aus verfahrenstechnischen Gründen folgte eine entsprechende Regelung für die beiden Bundesstaaten Bihar und Westbengalen separat und etwas später mit dem Bihar and West Bengal (Transfer of Territories) Act, der am 1. September 1956 in Kraft trat. Die mit den beiden Gesetzen verbundenen territorialen Änderungen wurden am 1. November 1956 umgesetzt. (de)
  • Der States Reorganisation Act, der am 31. August 1956 Gesetzeskraft erlangte, war ein vom indischen Parlament beschlossenes Gesetzespaket, das die Neugliederung des indischen Staatsgebietes in einzelne Bundesstaaten nach ethnisch-sprachlichen Grundsätzen regelte. Aus verfahrenstechnischen Gründen folgte eine entsprechende Regelung für die beiden Bundesstaaten Bihar und Westbengalen separat und etwas später mit dem Bihar and West Bengal (Transfer of Territories) Act, der am 1. September 1956 in Kraft trat. Die mit den beiden Gesetzen verbundenen territorialen Änderungen wurden am 1. November 1956 umgesetzt. (de)
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  • States Reorganisation Act (de)
  • States Reorganisation Act (de)
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