Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht (lat. Ius emporii, eigentlich „Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht“) war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum auf dem Stapelplatz abluden, „stapelten“ und anboten. Teilweise konnten sich Händler durch Zahlung eines Stapelgeldes von der Stapelpflicht befreien.Zusammen mit dem Stapelrecht hatten die Städte meist ein Umschlagsrecht. Beide Rechte verteuerten die betroffenen Waren und beförderten die Interessen städtischer Gewerbe.

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  • Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht (lat. Ius emporii, eigentlich „Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht“) war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum auf dem Stapelplatz abluden, „stapelten“ und anboten. Teilweise konnten sich Händler durch Zahlung eines Stapelgeldes von der Stapelpflicht befreien.Zusammen mit dem Stapelrecht hatten die Städte meist ein Umschlagsrecht. Beide Rechte verteuerten die betroffenen Waren und beförderten die Interessen städtischer Gewerbe. (de)
  • Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht (lat. Ius emporii, eigentlich „Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht“) war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum auf dem Stapelplatz abluden, „stapelten“ und anboten. Teilweise konnten sich Händler durch Zahlung eines Stapelgeldes von der Stapelpflicht befreien.Zusammen mit dem Stapelrecht hatten die Städte meist ein Umschlagsrecht. Beide Rechte verteuerten die betroffenen Waren und beförderten die Interessen städtischer Gewerbe. (de)
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  • Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht (lat. Ius emporii, eigentlich „Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht“) war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum auf dem Stapelplatz abluden, „stapelten“ und anboten. Teilweise konnten sich Händler durch Zahlung eines Stapelgeldes von der Stapelpflicht befreien.Zusammen mit dem Stapelrecht hatten die Städte meist ein Umschlagsrecht. Beide Rechte verteuerten die betroffenen Waren und beförderten die Interessen städtischer Gewerbe. (de)
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  • Stapelrecht (de)
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