Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) ist eine Methode, mit der die Übereinstimmung von Anforderungen des Datenschutzrechts und technisch-organisatorischen Funktionen personenbezogener Verfahren überprüfbar wird. Das SDM soll erstens zu bundesweit abgestimmten, transparenten und nachvollziehbaren Beratungs- und Prüftätigkeiten der Datenschutzbehörden führen; und zweitens Organisationen ein Werkzeug an die Hand geben, um selbsttätig personenbezogene Verfahren datenschutzgerecht einrichten und betreiben zu können.

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  • Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) ist eine Methode, mit der die Übereinstimmung von Anforderungen des Datenschutzrechts und technisch-organisatorischen Funktionen personenbezogener Verfahren überprüfbar wird. Das SDM soll erstens zu bundesweit abgestimmten, transparenten und nachvollziehbaren Beratungs- und Prüftätigkeiten der Datenschutzbehörden führen; und zweitens Organisationen ein Werkzeug an die Hand geben, um selbsttätig personenbezogene Verfahren datenschutzgerecht einrichten und betreiben zu können. Die wesentliche Komponente des SDM besteht aus einem Konzept von „elementaren Schutzzielen“. Als Schutzziele gelten die Sicherung der Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit, Nicht-Verkettbarkeit, ergänzt um das allgemeine Schutzziel der „Datensparsamkeit“. (de)
  • Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) ist eine Methode, mit der die Übereinstimmung von Anforderungen des Datenschutzrechts und technisch-organisatorischen Funktionen personenbezogener Verfahren überprüfbar wird. Das SDM soll erstens zu bundesweit abgestimmten, transparenten und nachvollziehbaren Beratungs- und Prüftätigkeiten der Datenschutzbehörden führen; und zweitens Organisationen ein Werkzeug an die Hand geben, um selbsttätig personenbezogene Verfahren datenschutzgerecht einrichten und betreiben zu können. Die wesentliche Komponente des SDM besteht aus einem Konzept von „elementaren Schutzzielen“. Als Schutzziele gelten die Sicherung der Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit, Nicht-Verkettbarkeit, ergänzt um das allgemeine Schutzziel der „Datensparsamkeit“. (de)
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  • Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) ist eine Methode, mit der die Übereinstimmung von Anforderungen des Datenschutzrechts und technisch-organisatorischen Funktionen personenbezogener Verfahren überprüfbar wird. Das SDM soll erstens zu bundesweit abgestimmten, transparenten und nachvollziehbaren Beratungs- und Prüftätigkeiten der Datenschutzbehörden führen; und zweitens Organisationen ein Werkzeug an die Hand geben, um selbsttätig personenbezogene Verfahren datenschutzgerecht einrichten und betreiben zu können. (de)
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