Die Stadtwaage ist eine öffentliche Einrichtung zum Wiegen von Kaufmannsgütern. Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Stadtbehörden errichteten Waage feststellen zu lassen. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadtrechts oder Marktrechts. Stadtwaagen sind meistens im Erdgeschoss teiloffene Gebäude. Oft bot die Einrichtung auch die Möglichkeit, Güter aufzuschlagen, meistens stand das Waagengebäude je

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  • Die Stadtwaage ist eine öffentliche Einrichtung zum Wiegen von Kaufmannsgütern. Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Stadtbehörden errichteten Waage feststellen zu lassen. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadtrechts oder Marktrechts. Stadtwaagen sind meistens im Erdgeschoss teiloffene Gebäude. Oft bot die Einrichtung auch die Möglichkeit, Güter aufzuschlagen, meistens stand das Waagengebäude jedoch ohnehin an einem Marktplatz. (de)
  • Die Stadtwaage ist eine öffentliche Einrichtung zum Wiegen von Kaufmannsgütern. Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Stadtbehörden errichteten Waage feststellen zu lassen. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadtrechts oder Marktrechts. Stadtwaagen sind meistens im Erdgeschoss teiloffene Gebäude. Oft bot die Einrichtung auch die Möglichkeit, Güter aufzuschlagen, meistens stand das Waagengebäude jedoch ohnehin an einem Marktplatz. (de)
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  • Die Stadtwaage ist eine öffentliche Einrichtung zum Wiegen von Kaufmannsgütern. Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Stadtbehörden errichteten Waage feststellen zu lassen. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadtrechts oder Marktrechts. Stadtwaagen sind meistens im Erdgeschoss teiloffene Gebäude. Oft bot die Einrichtung auch die Möglichkeit, Güter aufzuschlagen, meistens stand das Waagengebäude je (de)
  • Die Stadtwaage ist eine öffentliche Einrichtung zum Wiegen von Kaufmannsgütern. Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Stadtbehörden errichteten Waage feststellen zu lassen. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadtrechts oder Marktrechts. Stadtwaagen sind meistens im Erdgeschoss teiloffene Gebäude. Oft bot die Einrichtung auch die Möglichkeit, Güter aufzuschlagen, meistens stand das Waagengebäude je (de)
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  • Stadtwaage (de)
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