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- Das japanische Stadtplanungsgesetz (jap. 都市計画法, toshi-keikaku-hō, abgekürzt 都計法 tokeihō) ist ein Rahmengesetz, dass die Aufstellung von Gesetzen und Verordnungen zur Stadtentwicklung in Japan regelt. Das Gesetz regelt nach Artikel 1 Inhalt und Beschlussverfahren in der Stadtplanung, die Grenzen der Planungshoheit, Städtebauprojekte und damit zusammenhängende Angelegenheiten, Entwicklung und Instandhaltung der Infrastruktur, harmonische Landnutzung und die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt. (de)
- Das japanische Stadtplanungsgesetz (jap. 都市計画法, toshi-keikaku-hō, abgekürzt 都計法 tokeihō) ist ein Rahmengesetz, dass die Aufstellung von Gesetzen und Verordnungen zur Stadtentwicklung in Japan regelt. Das Gesetz regelt nach Artikel 1 Inhalt und Beschlussverfahren in der Stadtplanung, die Grenzen der Planungshoheit, Städtebauprojekte und damit zusammenhängende Angelegenheiten, Entwicklung und Instandhaltung der Infrastruktur, harmonische Landnutzung und die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt. (de)
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prop-de:außerkrafttreten
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- mit Ausnahme einzelner Bestimmungen: 1968 mit dem gleichnamigen neuen Stadtplanungsgesetz
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prop-de:kurztitel
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prop-de:kurztiteltranskription
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prop-de:letzteänderung
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- Gesetz Nr. 124 vom 14. Dezember Heisei 23
- [Tsunamikatastrophenschutz, Regionalplanung]
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prop-de:titelenglisch
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- Das japanische Stadtplanungsgesetz (jap. 都市計画法, toshi-keikaku-hō, abgekürzt 都計法 tokeihō) ist ein Rahmengesetz, dass die Aufstellung von Gesetzen und Verordnungen zur Stadtentwicklung in Japan regelt. Das Gesetz regelt nach Artikel 1 Inhalt und Beschlussverfahren in der Stadtplanung, die Grenzen der Planungshoheit, Städtebauprojekte und damit zusammenhängende Angelegenheiten, Entwicklung und Instandhaltung der Infrastruktur, harmonische Landnutzung und die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt. (de)
- Das japanische Stadtplanungsgesetz (jap. 都市計画法, toshi-keikaku-hō, abgekürzt 都計法 tokeihō) ist ein Rahmengesetz, dass die Aufstellung von Gesetzen und Verordnungen zur Stadtentwicklung in Japan regelt. Das Gesetz regelt nach Artikel 1 Inhalt und Beschlussverfahren in der Stadtplanung, die Grenzen der Planungshoheit, Städtebauprojekte und damit zusammenhängende Angelegenheiten, Entwicklung und Instandhaltung der Infrastruktur, harmonische Landnutzung und die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt. (de)
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- Stadtplanungsgesetz (Japan) (de)
- Stadtplanungsgesetz (Japan) (de)
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