Im bundesdeutschen Tierschutzgesetz heißt es allgemein: „Es ist verboten, […] 1b. an einem Tier im Training […] Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind […] anzuwenden, […] 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind[.]“ – § 3 Tierschutzgesetz Ursprünglich wurden die heute weitgehend synonym gebrauchten Bezeichnungen voneinander abgegrenzt. Max von Stephanitz schrieb 1921 in seinem Werk Der deutsche Schäferhund in Wort und Bild: – Max von Stephanitz * * Korallenhalsband 1921 *

Property Value
dbo:abstract
  • Im bundesdeutschen Tierschutzgesetz heißt es allgemein: „Es ist verboten, […] 1b. an einem Tier im Training […] Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind […] anzuwenden, […] 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind[.]“ – § 3 Tierschutzgesetz Im Verlauf der Besprechung einer Petition gegen Stachelhalsungen in Deutschland am 5. November 2012 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Peter Bleser im Petitionsausschuss, die Verwendung von Stachelhalsbändern könne im Einzelfall auf der Basis von § 3 Nr. 5 Tierschutzgesetz von den Vollzugsbehörden unterbunden und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden. Weiterhin ist in zahlreichen Prüfungsordnungen für den Hundesport der Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern jeder Form verboten. Auch viele Vereine verbieten auf ihren Anlagen den Einsatz ausdrücklich. Ursprünglich wurden die heute weitgehend synonym gebrauchten Bezeichnungen voneinander abgegrenzt. Max von Stephanitz schrieb 1921 in seinem Werk Der deutsche Schäferhund in Wort und Bild: „Die einfachste Schulhalsung ist ein breites Lederwürgehalsband mit Stacheln, Stachelhalsband. Das Korallenhalsband besteht aus einer Reihe um sich selbst beweglicher und mit Stacheln besetzter Holzeier; es wirkt schärfer, kann bei schnellem Zugreifen aber auch die Hände des Führers beschädigen. Jedenfalls sollte das Korallenhalsband nur der Abrichtung dienen, während das Stachelhalsband einem stürmischen, schlecht leinenführigen Hunde auch zu allen Gängen angelegt werden kann. Die Schulhalsung ‚Torquatus‘, ein mit Stacheln versehener vernickelter Kettenwürger, hat sich gut bewährt; sie kann während des Tragens umgedreht werden, so daß die Stacheln dann dem Hunde gegenüber außer Wirksamkeit treten, freilich gefährden sie dann wieder die Hände des Führers. Breite Halsungen mit nach außen gerichteten scharfen Stacheln – eigentliche Stachelhalsbänder – wurden früher vielfach, und werden es gelegentlich noch, Wach- und Schutzhunden umgelegt, um sie vor gegen die Kehle gerichteten Bissen des Raubzeuges und gegen Zugriffe einer Räuberfaust zu sichern.“ – Max von Stephanitz * Stachelwürger Torquatus 1921 * Korallenhalsband 1921 * Stachelhalsband 1921 Das bei von Stephanitz als Stachelhalsband beschriebene Lederhalsband mit nach innen gerichteten Stacheln ist unter dem Begriff Oberländer im Handel. (de)
  • Im bundesdeutschen Tierschutzgesetz heißt es allgemein: „Es ist verboten, […] 1b. an einem Tier im Training […] Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind […] anzuwenden, […] 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind[.]“ – § 3 Tierschutzgesetz Im Verlauf der Besprechung einer Petition gegen Stachelhalsungen in Deutschland am 5. November 2012 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Peter Bleser im Petitionsausschuss, die Verwendung von Stachelhalsbändern könne im Einzelfall auf der Basis von § 3 Nr. 5 Tierschutzgesetz von den Vollzugsbehörden unterbunden und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden. Weiterhin ist in zahlreichen Prüfungsordnungen für den Hundesport der Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern jeder Form verboten. Auch viele Vereine verbieten auf ihren Anlagen den Einsatz ausdrücklich. Ursprünglich wurden die heute weitgehend synonym gebrauchten Bezeichnungen voneinander abgegrenzt. Max von Stephanitz schrieb 1921 in seinem Werk Der deutsche Schäferhund in Wort und Bild: „Die einfachste Schulhalsung ist ein breites Lederwürgehalsband mit Stacheln, Stachelhalsband. Das Korallenhalsband besteht aus einer Reihe um sich selbst beweglicher und mit Stacheln besetzter Holzeier; es wirkt schärfer, kann bei schnellem Zugreifen aber auch die Hände des Führers beschädigen. Jedenfalls sollte das Korallenhalsband nur der Abrichtung dienen, während das Stachelhalsband einem stürmischen, schlecht leinenführigen Hunde auch zu allen Gängen angelegt werden kann. Die Schulhalsung ‚Torquatus‘, ein mit Stacheln versehener vernickelter Kettenwürger, hat sich gut bewährt; sie kann während des Tragens umgedreht werden, so daß die Stacheln dann dem Hunde gegenüber außer Wirksamkeit treten, freilich gefährden sie dann wieder die Hände des Führers. Breite Halsungen mit nach außen gerichteten scharfen Stacheln – eigentliche Stachelhalsbänder – wurden früher vielfach, und werden es gelegentlich noch, Wach- und Schutzhunden umgelegt, um sie vor gegen die Kehle gerichteten Bissen des Raubzeuges und gegen Zugriffe einer Räuberfaust zu sichern.“ – Max von Stephanitz * Stachelwürger Torquatus 1921 * Korallenhalsband 1921 * Stachelhalsband 1921 Das bei von Stephanitz als Stachelhalsband beschriebene Lederhalsband mit nach innen gerichteten Stacheln ist unter dem Begriff Oberländer im Handel. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 2342941 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 154741164 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Im bundesdeutschen Tierschutzgesetz heißt es allgemein: „Es ist verboten, […] 1b. an einem Tier im Training […] Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind […] anzuwenden, […] 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind[.]“ – § 3 Tierschutzgesetz Ursprünglich wurden die heute weitgehend synonym gebrauchten Bezeichnungen voneinander abgegrenzt. Max von Stephanitz schrieb 1921 in seinem Werk Der deutsche Schäferhund in Wort und Bild: – Max von Stephanitz * * Korallenhalsband 1921 * (de)
  • Im bundesdeutschen Tierschutzgesetz heißt es allgemein: „Es ist verboten, […] 1b. an einem Tier im Training […] Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind […] anzuwenden, […] 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind[.]“ – § 3 Tierschutzgesetz Ursprünglich wurden die heute weitgehend synonym gebrauchten Bezeichnungen voneinander abgegrenzt. Max von Stephanitz schrieb 1921 in seinem Werk Der deutsche Schäferhund in Wort und Bild: – Max von Stephanitz * * Korallenhalsband 1921 * (de)
rdfs:label
  • Stachelhalsband (de)
  • Stachelhalsband (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of