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- Der Staatssekretär ist 1.
* ein dem Minister oder Regierungschef untergeordnetes Regierungs- oder Kabinettsmitglied oder 2.
* in Deutschland der Amtstitel des höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde. Staatssekretäre bilden in Deutschland als Amtschefs in Ministerien, Senatsverwaltungen, Staatskanzleien und ähnlichen Institutionen die Schnittstelle zwischen den politischen Organen und der nicht-politischen Beamtenschaft. Die in Österreich sind nach obigem Punkt 1 politische Funktionen und dem jeweiligen Fachminister zur Unterstützung beigegeben. (de)
- Der Staatssekretär ist 1.
* ein dem Minister oder Regierungschef untergeordnetes Regierungs- oder Kabinettsmitglied oder 2.
* in Deutschland der Amtstitel des höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde. Staatssekretäre bilden in Deutschland als Amtschefs in Ministerien, Senatsverwaltungen, Staatskanzleien und ähnlichen Institutionen die Schnittstelle zwischen den politischen Organen und der nicht-politischen Beamtenschaft. Die in Österreich sind nach obigem Punkt 1 politische Funktionen und dem jeweiligen Fachminister zur Unterstützung beigegeben. (de)
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- Der Staatssekretär ist 1.
* ein dem Minister oder Regierungschef untergeordnetes Regierungs- oder Kabinettsmitglied oder 2.
* in Deutschland der Amtstitel des höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde. Staatssekretäre bilden in Deutschland als Amtschefs in Ministerien, Senatsverwaltungen, Staatskanzleien und ähnlichen Institutionen die Schnittstelle zwischen den politischen Organen und der nicht-politischen Beamtenschaft. Die in Österreich sind nach obigem Punkt 1 politische Funktionen und dem jeweiligen Fachminister zur Unterstützung beigegeben. (de)
- Der Staatssekretär ist 1.
* ein dem Minister oder Regierungschef untergeordnetes Regierungs- oder Kabinettsmitglied oder 2.
* in Deutschland der Amtstitel des höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde. Staatssekretäre bilden in Deutschland als Amtschefs in Ministerien, Senatsverwaltungen, Staatskanzleien und ähnlichen Institutionen die Schnittstelle zwischen den politischen Organen und der nicht-politischen Beamtenschaft. Die in Österreich sind nach obigem Punkt 1 politische Funktionen und dem jeweiligen Fachminister zur Unterstützung beigegeben. (de)
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- Staatssekretär (de)
- Staatssekretär (de)
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