Die Staatsrechtliche Beschwerde war in der Schweiz bis zu ihrer Abschaffung ein Rechtsmittel, mit dem Grundrechts-Verletzungen der Bürger durch staatliche Organe direkt vor dem höchsten Gericht, dem Bundesgericht, angefochten werden konnten. Sie wurde in den 1990er Jahren aus Gründen der Arbeits-Überlastung des Bundesgerichts abgeschafft und hat demgemäss nur noch historische Relevanz. Heute muss auch bei Grundrechts-Verletzungen vor Anrufung des Bundesgerichts der reguläre Instanzenzug über die kantonalen Verwaltungsgerichte beschritten werden.

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  • Die Staatsrechtliche Beschwerde war in der Schweiz bis zu ihrer Abschaffung ein Rechtsmittel, mit dem Grundrechts-Verletzungen der Bürger durch staatliche Organe direkt vor dem höchsten Gericht, dem Bundesgericht, angefochten werden konnten. Sie wurde in den 1990er Jahren aus Gründen der Arbeits-Überlastung des Bundesgerichts abgeschafft und hat demgemäss nur noch historische Relevanz. Heute muss auch bei Grundrechts-Verletzungen vor Anrufung des Bundesgerichts der reguläre Instanzenzug über die kantonalen Verwaltungsgerichte beschritten werden. (de)
  • Die Staatsrechtliche Beschwerde war in der Schweiz bis zu ihrer Abschaffung ein Rechtsmittel, mit dem Grundrechts-Verletzungen der Bürger durch staatliche Organe direkt vor dem höchsten Gericht, dem Bundesgericht, angefochten werden konnten. Sie wurde in den 1990er Jahren aus Gründen der Arbeits-Überlastung des Bundesgerichts abgeschafft und hat demgemäss nur noch historische Relevanz. Heute muss auch bei Grundrechts-Verletzungen vor Anrufung des Bundesgerichts der reguläre Instanzenzug über die kantonalen Verwaltungsgerichte beschritten werden. (de)
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  • Die Staatsrechtliche Beschwerde war in der Schweiz bis zu ihrer Abschaffung ein Rechtsmittel, mit dem Grundrechts-Verletzungen der Bürger durch staatliche Organe direkt vor dem höchsten Gericht, dem Bundesgericht, angefochten werden konnten. Sie wurde in den 1990er Jahren aus Gründen der Arbeits-Überlastung des Bundesgerichts abgeschafft und hat demgemäss nur noch historische Relevanz. Heute muss auch bei Grundrechts-Verletzungen vor Anrufung des Bundesgerichts der reguläre Instanzenzug über die kantonalen Verwaltungsgerichte beschritten werden. (de)
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  • Staatsrechtliche Beschwerde (de)
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