Die Vertreter der Staatsanwaltschaft (frz. Magistrat du parquet; Ministère public) haben in der französischen Justiz die Funktion, bei den ordentlichen Gerichten die Belange der Exekutive wahrzunehmen. Sie sind Staatsbeamte und als solche weisungsabhängig. Hauptsächlich besteht ihre Tätigkeit darin, Straftaten zu verfolgen. Die französische Staatsanwaltschaft kann allerdings auch im Zivilprozess tätig werden, sei es als Nebenintervenient oder sogar als Partei, wenn Belange des ordre public in Betracht kommen.

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  • Die Vertreter der Staatsanwaltschaft (frz. Magistrat du parquet; Ministère public) haben in der französischen Justiz die Funktion, bei den ordentlichen Gerichten die Belange der Exekutive wahrzunehmen. Sie sind Staatsbeamte und als solche weisungsabhängig. Hauptsächlich besteht ihre Tätigkeit darin, Straftaten zu verfolgen. Die französische Staatsanwaltschaft kann allerdings auch im Zivilprozess tätig werden, sei es als Nebenintervenient oder sogar als Partei, wenn Belange des ordre public in Betracht kommen. (de)
  • Die Vertreter der Staatsanwaltschaft (frz. Magistrat du parquet; Ministère public) haben in der französischen Justiz die Funktion, bei den ordentlichen Gerichten die Belange der Exekutive wahrzunehmen. Sie sind Staatsbeamte und als solche weisungsabhängig. Hauptsächlich besteht ihre Tätigkeit darin, Straftaten zu verfolgen. Die französische Staatsanwaltschaft kann allerdings auch im Zivilprozess tätig werden, sei es als Nebenintervenient oder sogar als Partei, wenn Belange des ordre public in Betracht kommen. (de)
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  • Die Vertreter der Staatsanwaltschaft (frz. Magistrat du parquet; Ministère public) haben in der französischen Justiz die Funktion, bei den ordentlichen Gerichten die Belange der Exekutive wahrzunehmen. Sie sind Staatsbeamte und als solche weisungsabhängig. Hauptsächlich besteht ihre Tätigkeit darin, Straftaten zu verfolgen. Die französische Staatsanwaltschaft kann allerdings auch im Zivilprozess tätig werden, sei es als Nebenintervenient oder sogar als Partei, wenn Belange des ordre public in Betracht kommen. (de)
  • Die Vertreter der Staatsanwaltschaft (frz. Magistrat du parquet; Ministère public) haben in der französischen Justiz die Funktion, bei den ordentlichen Gerichten die Belange der Exekutive wahrzunehmen. Sie sind Staatsbeamte und als solche weisungsabhängig. Hauptsächlich besteht ihre Tätigkeit darin, Straftaten zu verfolgen. Die französische Staatsanwaltschaft kann allerdings auch im Zivilprozess tätig werden, sei es als Nebenintervenient oder sogar als Partei, wenn Belange des ordre public in Betracht kommen. (de)
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  • Staatsanwaltschaft (Frankreich) (de)
  • Staatsanwaltschaft (Frankreich) (de)
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