Der Staatenausschuss fungierte in der Zeit der Weimarer Nationalversammlung als Vertretung der Länder des Deutschen Reiches. Funktional trat er an die Stelle des Bundesrates und wurde ersetzt durch den Reichsrat. Nach dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt hatte der Staatenausschuss gegenüber einfachen Gesetzen der Nationalversammlung ein Vetorecht, nicht jedoch gegenüber der von der Nationalversammlung auszuarbeitenden Verfassung.

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  • Der Staatenausschuss fungierte in der Zeit der Weimarer Nationalversammlung als Vertretung der Länder des Deutschen Reiches. Funktional trat er an die Stelle des Bundesrates und wurde ersetzt durch den Reichsrat. Nach dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt hatte der Staatenausschuss gegenüber einfachen Gesetzen der Nationalversammlung ein Vetorecht, nicht jedoch gegenüber der von der Nationalversammlung auszuarbeitenden Verfassung. (de)
  • Der Staatenausschuss fungierte in der Zeit der Weimarer Nationalversammlung als Vertretung der Länder des Deutschen Reiches. Funktional trat er an die Stelle des Bundesrates und wurde ersetzt durch den Reichsrat. Nach dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt hatte der Staatenausschuss gegenüber einfachen Gesetzen der Nationalversammlung ein Vetorecht, nicht jedoch gegenüber der von der Nationalversammlung auszuarbeitenden Verfassung. (de)
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  • Der Staatenausschuss fungierte in der Zeit der Weimarer Nationalversammlung als Vertretung der Länder des Deutschen Reiches. Funktional trat er an die Stelle des Bundesrates und wurde ersetzt durch den Reichsrat. Nach dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt hatte der Staatenausschuss gegenüber einfachen Gesetzen der Nationalversammlung ein Vetorecht, nicht jedoch gegenüber der von der Nationalversammlung auszuarbeitenden Verfassung. (de)
  • Der Staatenausschuss fungierte in der Zeit der Weimarer Nationalversammlung als Vertretung der Länder des Deutschen Reiches. Funktional trat er an die Stelle des Bundesrates und wurde ersetzt durch den Reichsrat. Nach dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt hatte der Staatenausschuss gegenüber einfachen Gesetzen der Nationalversammlung ein Vetorecht, nicht jedoch gegenüber der von der Nationalversammlung auszuarbeitenden Verfassung. (de)
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  • Staatenausschuss (de)
  • Staatenausschuss (de)
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