Das Sprecherausschussgesetz regelt die Vertretung der leitenden Angestellten in Betrieben, die mehr als zehn leitende Angestellte haben. Es erging 1988 als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung. Das Gesetz ist gegliedert in:

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  • Das Sprecherausschussgesetz regelt die Vertretung der leitenden Angestellten in Betrieben, die mehr als zehn leitende Angestellte haben. Es erging 1988 als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung. Das Gesetz ist gegliedert in: 1. * Allgemeine Vorschriften 2. * Sprecherausschuss, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernsprecherausschuss 3. * Mitwirkung der leitenden Angestellten 4. * Besondere Vorschriften 5. * Straf- und Bußgeldvorschriften 6. * Übergangs- und Schlußvorschriften +Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1023) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) - (de)
  • Das Sprecherausschussgesetz regelt die Vertretung der leitenden Angestellten in Betrieben, die mehr als zehn leitende Angestellte haben. Es erging 1988 als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung. Das Gesetz ist gegliedert in: 1. * Allgemeine Vorschriften 2. * Sprecherausschuss, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernsprecherausschuss 3. * Mitwirkung der leitenden Angestellten 4. * Besondere Vorschriften 5. * Straf- und Bußgeldvorschriften 6. * Übergangs- und Schlußvorschriften +Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1023) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) - (de)
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  • Art. 222 VO vom 31. Oktober 2006
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  • Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
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  • Das Sprecherausschussgesetz regelt die Vertretung der leitenden Angestellten in Betrieben, die mehr als zehn leitende Angestellte haben. Es erging 1988 als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung. Das Gesetz ist gegliedert in: (de)
  • Das Sprecherausschussgesetz regelt die Vertretung der leitenden Angestellten in Betrieben, die mehr als zehn leitende Angestellte haben. Es erging 1988 als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung. Das Gesetz ist gegliedert in: (de)
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  • Sprecherausschussgesetz (de)
  • Sprecherausschussgesetz (de)
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