Die Speichermedienvergütung (früher Leerkassettenvergütung, auch Urheberrechtsabgabe) ist die in Österreich gesetzlich verordnete Abgabe auf Speichermedien, die zur Aufzeichnung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden können. Das eingehobene Geld wird an die unterschiedlichen österreichischen Verwertungsgesellschaften verteilt und als finanzieller Ausgleich für die durch Privatkopien entgangenen Gewinne an die Urheber verteilt. Ein Teil des Geldes wird auch an einen Sozialfond für Urheber (SKE-Fond) ausgeschüttet (§ 42 Abs. 5–7 Österr. UrhG). Die Speichermedienvergütung ist damit das österreichische Pendant zur deutschen Pauschalabgabe.

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  • Die Speichermedienvergütung (früher Leerkassettenvergütung, auch Urheberrechtsabgabe) ist die in Österreich gesetzlich verordnete Abgabe auf Speichermedien, die zur Aufzeichnung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden können. Das eingehobene Geld wird an die unterschiedlichen österreichischen Verwertungsgesellschaften verteilt und als finanzieller Ausgleich für die durch Privatkopien entgangenen Gewinne an die Urheber verteilt. Ein Teil des Geldes wird auch an einen Sozialfond für Urheber (SKE-Fond) ausgeschüttet (§ 42 Abs. 5–7 Österr. UrhG). Die Speichermedienvergütung ist damit das österreichische Pendant zur deutschen Pauschalabgabe. (de)
  • Die Speichermedienvergütung (früher Leerkassettenvergütung, auch Urheberrechtsabgabe) ist die in Österreich gesetzlich verordnete Abgabe auf Speichermedien, die zur Aufzeichnung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden können. Das eingehobene Geld wird an die unterschiedlichen österreichischen Verwertungsgesellschaften verteilt und als finanzieller Ausgleich für die durch Privatkopien entgangenen Gewinne an die Urheber verteilt. Ein Teil des Geldes wird auch an einen Sozialfond für Urheber (SKE-Fond) ausgeschüttet (§ 42 Abs. 5–7 Österr. UrhG). Die Speichermedienvergütung ist damit das österreichische Pendant zur deutschen Pauschalabgabe. (de)
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  • Speichermedienvergütung (de)
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