Ein spanischer Personenname besteht aus einem oder mehreren Vornamen, nombre oder nombre de pila und meist zwei Nachnamen, apellidos. Der spanische Nachname, el apellidos setzt sich aus zwei Anteilen zusammen, die ohne Bindestrich aber gelegentlich mit der Konjunktion y („und“) zusammengefügt werden. Insbesondere im Adel, wird zwischen den ersten und den zweiten Teil des Nachnamens ein y gestellt, so ist etwa „Jaime de Marichalar y Sáenz de Tejada“ der Sohn von Herrn de Marichalar y Bruguera und Frau Sáenz de Tejada y Fernández de Bobadilla.

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  • Ein spanischer Personenname besteht aus einem oder mehreren Vornamen, nombre oder nombre de pila und meist zwei Nachnamen, apellidos. Der spanische Nachname, el apellidos setzt sich aus zwei Anteilen zusammen, die ohne Bindestrich aber gelegentlich mit der Konjunktion y („und“) zusammengefügt werden. Insbesondere im Adel, wird zwischen den ersten und den zweiten Teil des Nachnamens ein y gestellt, so ist etwa „Jaime de Marichalar y Sáenz de Tejada“ der Sohn von Herrn de Marichalar y Bruguera und Frau Sáenz de Tejada y Fernández de Bobadilla. Im katalanischen Sprachgebiet wird grundsätzlich das katalanische i („und“) zwischen den Nachnamensteilen geführt, siehe etwa bei Jordi Pujol i Soley. Anders als bei deutschen Doppelnamen verwendet man im Spanischen aber keinen Bindestrich. Im Alltag wird zumeist nur der erste Name, der des Vaters, verwendet. In formellen Angelegenheiten und im Schriftverkehr werden stets beide Namensteile benutzt. Ausnahmen bilden ferner Personen, deren erster Familienname sehr häufig ist. Zum Zwecke der besseren Identifizierung werden diese meist mit ihrem zweiten Namensteil bezeichnet, etwa der ehemalige spanische Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero: Da Rodríguez in Spanien ein Allerweltsname ist, verwendet er selbst ebenso wie die Medien im Alltag Zapatero. Traditionell erhält man den ersten Nachnamen aus der väterlichen Linie des Vaters und den ersten, aus deren väterlichen Linie stammende Nachnamen der Mutter. Die Namensgebung findet in der Regel in dieser Reihenfolge statt. Dies ist allerdings seit 1999 in Spanien nicht mehr zwingend. Die Eltern können auch bestimmen, dass der erste Teil des Nachnamens der Mutter vorangestellt wird. Wobei dies jedoch bei allen Kindern in einer Familie identisch gehandhabt werden muss. Nach erlangter Volljährigkeit, mit dem 18. Lebensjahr, kann eine Änderung der Reihenfolge beantragt werden. Unabhängig von Veränderungen im Familienstand wird dieser Doppelnamen beibehalten. Eheleute behalten nach der Heirat also ihre Geburtsnamen. Hieraus folgt, dass es keinen gemeinsamen Familiennamen für Ehepaare und deren Kinder gibt. Die Kinder von Herrn „Méndez Aznar“ und Frau „Sánchez Hernández“ erhalten also den persönlichen Nachnamen „Méndez Sánchez“. Die Nachnamen werden somit in der Regel patrilinear weitergegeben, ein Namensteil der Mutter geht zwar noch auf ihre Kinder, aber nicht mehr auf ihre Enkel über. Schon zu römischen Zeiten gab es die Dreinamigkeit. Ab etwa 200 v. Chr. trat das Cognomen als drittes Element hinzu, da die Kombination von praenomen und nomen gentile keine Eindeutigkeit mehr gewährleistete. Immer mehr Römer trugen somit drei Namen. Die „typische“ Namensform war dann etwa 300 Jahre lang die der tria nomina („drei Namen“), zum Beispiel: Marcus (praenomen) Tullius (nomen gentile) Cicero (cognomen). Ursprünglich waren Cognomina wohl den einzelnen Träger charakterisierende Bei- oder Spottnamen (z. B. Cicero, abgeleitet von cicer „Kichererbse“; Crassus von crassus „fett“), wurden später aber teilweise innerhalb einer Familie (gens) erblich, wobei meist nur der älteste Sohn das Cognomen des Vaters übernahm. Ein jüngerer Sohn musste sein Cognomen dann vom Namen der Mutter oder anderswie ableiten. (de)
  • Ein spanischer Personenname besteht aus einem oder mehreren Vornamen, nombre oder nombre de pila und meist zwei Nachnamen, apellidos. Der spanische Nachname, el apellidos setzt sich aus zwei Anteilen zusammen, die ohne Bindestrich aber gelegentlich mit der Konjunktion y („und“) zusammengefügt werden. Insbesondere im Adel, wird zwischen den ersten und den zweiten Teil des Nachnamens ein y gestellt, so ist etwa „Jaime de Marichalar y Sáenz de Tejada“ der Sohn von Herrn de Marichalar y Bruguera und Frau Sáenz de Tejada y Fernández de Bobadilla. Im katalanischen Sprachgebiet wird grundsätzlich das katalanische i („und“) zwischen den Nachnamensteilen geführt, siehe etwa bei Jordi Pujol i Soley. Anders als bei deutschen Doppelnamen verwendet man im Spanischen aber keinen Bindestrich. Im Alltag wird zumeist nur der erste Name, der des Vaters, verwendet. In formellen Angelegenheiten und im Schriftverkehr werden stets beide Namensteile benutzt. Ausnahmen bilden ferner Personen, deren erster Familienname sehr häufig ist. Zum Zwecke der besseren Identifizierung werden diese meist mit ihrem zweiten Namensteil bezeichnet, etwa der ehemalige spanische Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero: Da Rodríguez in Spanien ein Allerweltsname ist, verwendet er selbst ebenso wie die Medien im Alltag Zapatero. Traditionell erhält man den ersten Nachnamen aus der väterlichen Linie des Vaters und den ersten, aus deren väterlichen Linie stammende Nachnamen der Mutter. Die Namensgebung findet in der Regel in dieser Reihenfolge statt. Dies ist allerdings seit 1999 in Spanien nicht mehr zwingend. Die Eltern können auch bestimmen, dass der erste Teil des Nachnamens der Mutter vorangestellt wird. Wobei dies jedoch bei allen Kindern in einer Familie identisch gehandhabt werden muss. Nach erlangter Volljährigkeit, mit dem 18. Lebensjahr, kann eine Änderung der Reihenfolge beantragt werden. Unabhängig von Veränderungen im Familienstand wird dieser Doppelnamen beibehalten. Eheleute behalten nach der Heirat also ihre Geburtsnamen. Hieraus folgt, dass es keinen gemeinsamen Familiennamen für Ehepaare und deren Kinder gibt. Die Kinder von Herrn „Méndez Aznar“ und Frau „Sánchez Hernández“ erhalten also den persönlichen Nachnamen „Méndez Sánchez“. Die Nachnamen werden somit in der Regel patrilinear weitergegeben, ein Namensteil der Mutter geht zwar noch auf ihre Kinder, aber nicht mehr auf ihre Enkel über. Schon zu römischen Zeiten gab es die Dreinamigkeit. Ab etwa 200 v. Chr. trat das Cognomen als drittes Element hinzu, da die Kombination von praenomen und nomen gentile keine Eindeutigkeit mehr gewährleistete. Immer mehr Römer trugen somit drei Namen. Die „typische“ Namensform war dann etwa 300 Jahre lang die der tria nomina („drei Namen“), zum Beispiel: Marcus (praenomen) Tullius (nomen gentile) Cicero (cognomen). Ursprünglich waren Cognomina wohl den einzelnen Träger charakterisierende Bei- oder Spottnamen (z. B. Cicero, abgeleitet von cicer „Kichererbse“; Crassus von crassus „fett“), wurden später aber teilweise innerhalb einer Familie (gens) erblich, wobei meist nur der älteste Sohn das Cognomen des Vaters übernahm. Ein jüngerer Sohn musste sein Cognomen dann vom Namen der Mutter oder anderswie ableiten. (de)
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  • Ein spanischer Personenname besteht aus einem oder mehreren Vornamen, nombre oder nombre de pila und meist zwei Nachnamen, apellidos. Der spanische Nachname, el apellidos setzt sich aus zwei Anteilen zusammen, die ohne Bindestrich aber gelegentlich mit der Konjunktion y („und“) zusammengefügt werden. Insbesondere im Adel, wird zwischen den ersten und den zweiten Teil des Nachnamens ein y gestellt, so ist etwa „Jaime de Marichalar y Sáenz de Tejada“ der Sohn von Herrn de Marichalar y Bruguera und Frau Sáenz de Tejada y Fernández de Bobadilla. (de)
  • Ein spanischer Personenname besteht aus einem oder mehreren Vornamen, nombre oder nombre de pila und meist zwei Nachnamen, apellidos. Der spanische Nachname, el apellidos setzt sich aus zwei Anteilen zusammen, die ohne Bindestrich aber gelegentlich mit der Konjunktion y („und“) zusammengefügt werden. Insbesondere im Adel, wird zwischen den ersten und den zweiten Teil des Nachnamens ein y gestellt, so ist etwa „Jaime de Marichalar y Sáenz de Tejada“ der Sohn von Herrn de Marichalar y Bruguera und Frau Sáenz de Tejada y Fernández de Bobadilla. (de)
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  • Spanischer Name (de)
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