Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellter (SoFa) ist ein in Deutschland nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsbereichs „gesetzliche Sozialversicherung“. Angehörige dieser Berufsgruppe sind Angestellte des öffentlichen Dienstes, die Verwaltungstätigkeiten (z. B. Feststellung von Versicherungsverhältnissen, Beitragseinzug, Gewährung von Leistungen) verrichten. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate mit den üblichen, im Berufsbildungsgesetz geregelten Möglichkeiten der Verkürzung.

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  • Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellter (SoFa) ist ein in Deutschland nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsbereichs „gesetzliche Sozialversicherung“. Angehörige dieser Berufsgruppe sind Angestellte des öffentlichen Dienstes, die Verwaltungstätigkeiten (z. B. Feststellung von Versicherungsverhältnissen, Beitragseinzug, Gewährung von Leistungen) verrichten. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate mit den üblichen, im Berufsbildungsgesetz geregelten Möglichkeiten der Verkürzung. Die Arbeitgeber, in diesem Falle die Träger der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, setzen für die Ausbildung mindestens eine gute Mittlere Reife voraus. Die Mehrheit der Auszubildenden hat jedoch Abitur. Es wird in der Regel Wert auf gute Noten in Fächern wie z. B. Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (Zweigfach an Realschulen einiger Bundesländer in Deutschland), Wirtschaft, Sozialkunde und Deutsch sowie auf eine gute Allgemeinbildung gelegt. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 2.451 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland steht der Ausbildungsberuf damit auf Rang 51. (de)
  • Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellter (SoFa) ist ein in Deutschland nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsbereichs „gesetzliche Sozialversicherung“. Angehörige dieser Berufsgruppe sind Angestellte des öffentlichen Dienstes, die Verwaltungstätigkeiten (z. B. Feststellung von Versicherungsverhältnissen, Beitragseinzug, Gewährung von Leistungen) verrichten. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate mit den üblichen, im Berufsbildungsgesetz geregelten Möglichkeiten der Verkürzung. Die Arbeitgeber, in diesem Falle die Träger der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, setzen für die Ausbildung mindestens eine gute Mittlere Reife voraus. Die Mehrheit der Auszubildenden hat jedoch Abitur. Es wird in der Regel Wert auf gute Noten in Fächern wie z. B. Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (Zweigfach an Realschulen einiger Bundesländer in Deutschland), Wirtschaft, Sozialkunde und Deutsch sowie auf eine gute Allgemeinbildung gelegt. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 2.451 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland steht der Ausbildungsberuf damit auf Rang 51. (de)
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  • Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellter (SoFa) ist ein in Deutschland nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsbereichs „gesetzliche Sozialversicherung“. Angehörige dieser Berufsgruppe sind Angestellte des öffentlichen Dienstes, die Verwaltungstätigkeiten (z. B. Feststellung von Versicherungsverhältnissen, Beitragseinzug, Gewährung von Leistungen) verrichten. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate mit den üblichen, im Berufsbildungsgesetz geregelten Möglichkeiten der Verkürzung. (de)
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