Die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds, während ihres Bestehens meist mit den Abkürzungen SV FDGB oder SV bezeichnet, war die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Sie existierte von 1947 bis 1990 und befand sich ab 1951 in Trägerschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB), des Dachverbandes der Einzelgewerkschaften der DDR. Die SV des FDGB gewährte neben der Absicherung der Versorgung im gesundheitlichen Bereich und der Altersversorgung auch verschiedene andere soziale Leistungen und war als Pflichtversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz konzipiert.

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  • Die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds, während ihres Bestehens meist mit den Abkürzungen SV FDGB oder SV bezeichnet, war die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Sie existierte von 1947 bis 1990 und befand sich ab 1951 in Trägerschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB), des Dachverbandes der Einzelgewerkschaften der DDR. Die SV des FDGB gewährte neben der Absicherung der Versorgung im gesundheitlichen Bereich und der Altersversorgung auch verschiedene andere soziale Leistungen und war als Pflichtversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz konzipiert. (de)
  • Die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds, während ihres Bestehens meist mit den Abkürzungen SV FDGB oder SV bezeichnet, war die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Sie existierte von 1947 bis 1990 und befand sich ab 1951 in Trägerschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB), des Dachverbandes der Einzelgewerkschaften der DDR. Die SV des FDGB gewährte neben der Absicherung der Versorgung im gesundheitlichen Bereich und der Altersversorgung auch verschiedene andere soziale Leistungen und war als Pflichtversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz konzipiert. (de)
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  • Die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds, während ihres Bestehens meist mit den Abkürzungen SV FDGB oder SV bezeichnet, war die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Sie existierte von 1947 bis 1990 und befand sich ab 1951 in Trägerschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB), des Dachverbandes der Einzelgewerkschaften der DDR. Die SV des FDGB gewährte neben der Absicherung der Versorgung im gesundheitlichen Bereich und der Altersversorgung auch verschiedene andere soziale Leistungen und war als Pflichtversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz konzipiert. (de)
  • Die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds, während ihres Bestehens meist mit den Abkürzungen SV FDGB oder SV bezeichnet, war die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Sie existierte von 1947 bis 1990 und befand sich ab 1951 in Trägerschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB), des Dachverbandes der Einzelgewerkschaften der DDR. Die SV des FDGB gewährte neben der Absicherung der Versorgung im gesundheitlichen Bereich und der Altersversorgung auch verschiedene andere soziale Leistungen und war als Pflichtversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz konzipiert. (de)
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  • Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (de)
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