Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut. Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt - also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll.

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  • Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut. Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt - also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll. Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Rechtssystem nicht konkret durch Gesetz geregelt - fügt sich aber in das Familienrechtssystem ein. Vor allem allein sorgeberechtigte Elternteile bedienen sich diesem Sicherungsmechanismus, der gewährleisten soll, dass der Wille des sorgeberechtigten Elternteiles auch nach seinem Ableben Beachtung findet. Denn üben beide Elternteile gemeinsam die elterliche Sorge aus und stirbt ein Elternteil, so steht die elterliche Sorge bereits nach dem Gesetz dem überlebenden Elternteil zu, § 1680 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch. Leben die Eltern jedoch getrennt und stirbt der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht innehatte, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, § 1680 Absatz 2 BGB. Hier besteht aber für den sorgeberechtigten Elternteil mit Hilfe dieser Sorgerechtsverfügung die Möglichkeit, einen Vormund für ein minderjähriges Kind zu benennen. Somit kann die allein sorgeberechtigte Mutter einer Sorgerechtsübertragung auf den "nichtehelichen" Vater im Vorfeld widersprechen. Das Familiengericht prüft, ob die Übertragung des Sorgerechts dem Wohle des Kindes entspricht. Entscheidet sich das Gericht gegen eine Übertragung auf das andere Elternteil, leitet es den Sachverhalt an das zuständige Vormundschaftsgericht weiter. Dieses ordnet dann eine Vormundschaft an und bestellt nach Prüfung der Geeignetheit die benannte Person. Es besteht auch die Möglichkeit, das Vater und Mutter verschiedene Personen benennen. Im Falle des Todes der Eltern gilt dann für die als Vormund zu bestimmende Person, die Benennung durch den zuletzt verstorbenen Elternteil. Darüber hinaus ist auch eine gleichrangige Benennung mehrerer Personen für gleiche oder aber getrennte Wirkungskreise denkbar. (de)
  • Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut. Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt - also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll. Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Rechtssystem nicht konkret durch Gesetz geregelt - fügt sich aber in das Familienrechtssystem ein. Vor allem allein sorgeberechtigte Elternteile bedienen sich diesem Sicherungsmechanismus, der gewährleisten soll, dass der Wille des sorgeberechtigten Elternteiles auch nach seinem Ableben Beachtung findet. Denn üben beide Elternteile gemeinsam die elterliche Sorge aus und stirbt ein Elternteil, so steht die elterliche Sorge bereits nach dem Gesetz dem überlebenden Elternteil zu, § 1680 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch. Leben die Eltern jedoch getrennt und stirbt der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht innehatte, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, § 1680 Absatz 2 BGB. Hier besteht aber für den sorgeberechtigten Elternteil mit Hilfe dieser Sorgerechtsverfügung die Möglichkeit, einen Vormund für ein minderjähriges Kind zu benennen. Somit kann die allein sorgeberechtigte Mutter einer Sorgerechtsübertragung auf den "nichtehelichen" Vater im Vorfeld widersprechen. Das Familiengericht prüft, ob die Übertragung des Sorgerechts dem Wohle des Kindes entspricht. Entscheidet sich das Gericht gegen eine Übertragung auf das andere Elternteil, leitet es den Sachverhalt an das zuständige Vormundschaftsgericht weiter. Dieses ordnet dann eine Vormundschaft an und bestellt nach Prüfung der Geeignetheit die benannte Person. Es besteht auch die Möglichkeit, das Vater und Mutter verschiedene Personen benennen. Im Falle des Todes der Eltern gilt dann für die als Vormund zu bestimmende Person, die Benennung durch den zuletzt verstorbenen Elternteil. Darüber hinaus ist auch eine gleichrangige Benennung mehrerer Personen für gleiche oder aber getrennte Wirkungskreise denkbar. (de)
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  • Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut. Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt - also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll. (de)
  • Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut. Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt - also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll. (de)
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  • Sorgerechtsverfügung (de)
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