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- Als Sonderungsverbot wird das Verbot privater Schulen bezeichnet, bestimmte Schüler aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Höhe des Schulgelds vom Schulbesuch auszuschließen (zu „sondern“). Rechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes, womit eine Segregation verhindert werden soll. Des Weiteren ist die Situation der Lehrer an privaten Schulen wirtschaftlich und rechtlich besonders geschützt. Aus dem Sonderungsverbot ergeben sich Konsequenzen unter anderem für die zulässige Höhe des Schulgelds, das private Schulträger fordern dürfen, und für die staatliche Förderung solcher Schulen. (de)
- Als Sonderungsverbot wird das Verbot privater Schulen bezeichnet, bestimmte Schüler aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Höhe des Schulgelds vom Schulbesuch auszuschließen (zu „sondern“). Rechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes, womit eine Segregation verhindert werden soll. Des Weiteren ist die Situation der Lehrer an privaten Schulen wirtschaftlich und rechtlich besonders geschützt. Aus dem Sonderungsverbot ergeben sich Konsequenzen unter anderem für die zulässige Höhe des Schulgelds, das private Schulträger fordern dürfen, und für die staatliche Förderung solcher Schulen. (de)
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- Als Sonderungsverbot wird das Verbot privater Schulen bezeichnet, bestimmte Schüler aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Höhe des Schulgelds vom Schulbesuch auszuschließen (zu „sondern“). Rechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes, womit eine Segregation verhindert werden soll. Des Weiteren ist die Situation der Lehrer an privaten Schulen wirtschaftlich und rechtlich besonders geschützt. (de)
- Als Sonderungsverbot wird das Verbot privater Schulen bezeichnet, bestimmte Schüler aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Höhe des Schulgelds vom Schulbesuch auszuschließen (zu „sondern“). Rechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes, womit eine Segregation verhindert werden soll. Des Weiteren ist die Situation der Lehrer an privaten Schulen wirtschaftlich und rechtlich besonders geschützt. (de)
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- Sonderungsverbot (de)
- Sonderungsverbot (de)
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