In Deutschland umfasst der Begriff der Sistierung (lat.: sistere: hinstellen, stehen bleiben, altdeutsch: zum Stillstand bringen, festnehmen) die Möglichkeit der Polizei, eine Person, deren Identität nach geltenden Eingriffsermächtigungen festgestellt werden soll, mit zur Dienststelle zu nehmen, um dort die Personalien festzustellen.

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  • In Deutschland umfasst der Begriff der Sistierung (lat.: sistere: hinstellen, stehen bleiben, altdeutsch: zum Stillstand bringen, festnehmen) die Möglichkeit der Polizei, eine Person, deren Identität nach geltenden Eingriffsermächtigungen festgestellt werden soll, mit zur Dienststelle zu nehmen, um dort die Personalien festzustellen. (de)
  • In Deutschland umfasst der Begriff der Sistierung (lat.: sistere: hinstellen, stehen bleiben, altdeutsch: zum Stillstand bringen, festnehmen) die Möglichkeit der Polizei, eine Person, deren Identität nach geltenden Eingriffsermächtigungen festgestellt werden soll, mit zur Dienststelle zu nehmen, um dort die Personalien festzustellen. (de)
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  • In Deutschland umfasst der Begriff der Sistierung (lat.: sistere: hinstellen, stehen bleiben, altdeutsch: zum Stillstand bringen, festnehmen) die Möglichkeit der Polizei, eine Person, deren Identität nach geltenden Eingriffsermächtigungen festgestellt werden soll, mit zur Dienststelle zu nehmen, um dort die Personalien festzustellen. (de)
  • In Deutschland umfasst der Begriff der Sistierung (lat.: sistere: hinstellen, stehen bleiben, altdeutsch: zum Stillstand bringen, festnehmen) die Möglichkeit der Polizei, eine Person, deren Identität nach geltenden Eingriffsermächtigungen festgestellt werden soll, mit zur Dienststelle zu nehmen, um dort die Personalien festzustellen. (de)
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  • Sistierung (Polizeirecht) (de)
  • Sistierung (Polizeirecht) (de)
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