Silvester III. (vorher Johannes von Sabina; † vor Oktober 1063) wurde nach der Vertreibung Benedikts IX. auf Betreiben der römischen Adelsfamilie der Crescentier am 13. oder 20. Januar 1045 zum Papst gewählt. Tatsächlich wurde Silvester auf der am 20. Dezember 1046 beginnenden Synode von Sutri durch die Partei der Tuskulaner zum »Eindringling« erklärt, am 24. Dezember abgesetzt und zu Klosterhaft verurteilt. Die Verurteilung scheint jedoch aufgehoben worden zu sein, da er noch bis zu seinem Tode sein Bistum Sabina verwaltete.

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  • Silvester III. (vorher Johannes von Sabina; † vor Oktober 1063) wurde nach der Vertreibung Benedikts IX. auf Betreiben der römischen Adelsfamilie der Crescentier am 13. oder 20. Januar 1045 zum Papst gewählt. Die Partei der Crescentier hatte ihre Macht 1012 an das Geschlecht der Tuskulaner verloren und wollte mit der Papsterhebung Silvesters ihren Einfluss zurückgewinnen. Johannes Bischof von Sabina, wie Silvester vor seiner Papstwahl hieß, scheint die Wahl nur widerwillig angenommen zu haben, da er annehmen musste, dass Benedikt über eine immer noch zahlreiche Anhängerschaft verfügte. Andere Quellen berichten, Silvester III. habe sein Amt erkauft. Tatsächlich wurde Silvester auf der am 20. Dezember 1046 beginnenden Synode von Sutri durch die Partei der Tuskulaner zum »Eindringling« erklärt, am 24. Dezember abgesetzt und zu Klosterhaft verurteilt. Die Verurteilung scheint jedoch aufgehoben worden zu sein, da er noch bis zu seinem Tode sein Bistum Sabina verwaltete. Von verschiedenen Quellen wird Silvester III. sowohl als legitimer Papst als auch als Gegenpapst bezeichnet. Eine genaue Klärung der Legitimität seines Pontifikats ist nicht möglich. (de)
  • Silvester III. (vorher Johannes von Sabina; † vor Oktober 1063) wurde nach der Vertreibung Benedikts IX. auf Betreiben der römischen Adelsfamilie der Crescentier am 13. oder 20. Januar 1045 zum Papst gewählt. Die Partei der Crescentier hatte ihre Macht 1012 an das Geschlecht der Tuskulaner verloren und wollte mit der Papsterhebung Silvesters ihren Einfluss zurückgewinnen. Johannes Bischof von Sabina, wie Silvester vor seiner Papstwahl hieß, scheint die Wahl nur widerwillig angenommen zu haben, da er annehmen musste, dass Benedikt über eine immer noch zahlreiche Anhängerschaft verfügte. Andere Quellen berichten, Silvester III. habe sein Amt erkauft. Tatsächlich wurde Silvester auf der am 20. Dezember 1046 beginnenden Synode von Sutri durch die Partei der Tuskulaner zum »Eindringling« erklärt, am 24. Dezember abgesetzt und zu Klosterhaft verurteilt. Die Verurteilung scheint jedoch aufgehoben worden zu sein, da er noch bis zu seinem Tode sein Bistum Sabina verwaltete. Von verschiedenen Quellen wird Silvester III. sowohl als legitimer Papst als auch als Gegenpapst bezeichnet. Eine genaue Klärung der Legitimität seines Pontifikats ist nicht möglich. (de)
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  • Silvester III. (vorher Johannes von Sabina; † vor Oktober 1063) wurde nach der Vertreibung Benedikts IX. auf Betreiben der römischen Adelsfamilie der Crescentier am 13. oder 20. Januar 1045 zum Papst gewählt. Tatsächlich wurde Silvester auf der am 20. Dezember 1046 beginnenden Synode von Sutri durch die Partei der Tuskulaner zum »Eindringling« erklärt, am 24. Dezember abgesetzt und zu Klosterhaft verurteilt. Die Verurteilung scheint jedoch aufgehoben worden zu sein, da er noch bis zu seinem Tode sein Bistum Sabina verwaltete. (de)
  • Silvester III. (vorher Johannes von Sabina; † vor Oktober 1063) wurde nach der Vertreibung Benedikts IX. auf Betreiben der römischen Adelsfamilie der Crescentier am 13. oder 20. Januar 1045 zum Papst gewählt. Tatsächlich wurde Silvester auf der am 20. Dezember 1046 beginnenden Synode von Sutri durch die Partei der Tuskulaner zum »Eindringling« erklärt, am 24. Dezember abgesetzt und zu Klosterhaft verurteilt. Die Verurteilung scheint jedoch aufgehoben worden zu sein, da er noch bis zu seinem Tode sein Bistum Sabina verwaltete. (de)
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