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- Siegerjustiz ist ein politisches Schlagwort. Es beschreibt die meist nach einem Krieg durch eine Siegermacht vollzogene Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung, die möglicherweise von den Besiegten als benachteiligend empfunden wird. In Deutschland und Österreich bezeichnen insbesondere Angehörige der äußersten politischen Rechten die Nürnberger Prozesse, Fliegerprozesse und andere von Gerichten der Alliierten durchgeführte Strafverfahren gegen Angehörige der Achsenmächte nach dem Zweiten Weltkrieg als Siegerjustiz. Der Vorwurf der Siegerjustiz wurde von den Strafverteidigern der angeklagten Repräsentanten der nationalsozialistischen Führung öffentlichkeitswirksam benutzt, um den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen die Rechtmäßigkeit abzusprechen. Zu den Autoren, die noch in jüngsten Publikationen von Siegerjustiz der Alliierten sprechen, gehört der umstrittene Historiker und ehemalige Professor an der Universität der Bundeswehr München, Franz Wilhelm Seidler. Auch die Aufarbeitung der Vergangenheit der Deutschen Demokratischen Republik wird zuweilen als „Siegerjustiz“ bezeichnet, insbesondere hinsichtlich des strafrechtlichen Rückwirkungsverbotes. Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland stützte sich bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit hierbei zum einen auf die Radbruchsche Formel, nach der Recht, das gegen wesentliche Grundprinzipien verstoße, Unrecht würde, und zum anderen auf eine rechtsstaatliche Interpretation des Rechtes der DDR, die sich von der faktischen Auslegung durch die DDR-Justiz unterscheidet. (de)
- Siegerjustiz ist ein politisches Schlagwort. Es beschreibt die meist nach einem Krieg durch eine Siegermacht vollzogene Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung, die möglicherweise von den Besiegten als benachteiligend empfunden wird. In Deutschland und Österreich bezeichnen insbesondere Angehörige der äußersten politischen Rechten die Nürnberger Prozesse, Fliegerprozesse und andere von Gerichten der Alliierten durchgeführte Strafverfahren gegen Angehörige der Achsenmächte nach dem Zweiten Weltkrieg als Siegerjustiz. Der Vorwurf der Siegerjustiz wurde von den Strafverteidigern der angeklagten Repräsentanten der nationalsozialistischen Führung öffentlichkeitswirksam benutzt, um den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen die Rechtmäßigkeit abzusprechen. Zu den Autoren, die noch in jüngsten Publikationen von Siegerjustiz der Alliierten sprechen, gehört der umstrittene Historiker und ehemalige Professor an der Universität der Bundeswehr München, Franz Wilhelm Seidler. Auch die Aufarbeitung der Vergangenheit der Deutschen Demokratischen Republik wird zuweilen als „Siegerjustiz“ bezeichnet, insbesondere hinsichtlich des strafrechtlichen Rückwirkungsverbotes. Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland stützte sich bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit hierbei zum einen auf die Radbruchsche Formel, nach der Recht, das gegen wesentliche Grundprinzipien verstoße, Unrecht würde, und zum anderen auf eine rechtsstaatliche Interpretation des Rechtes der DDR, die sich von der faktischen Auslegung durch die DDR-Justiz unterscheidet. (de)
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