Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist eine Straftat nach § 179 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die sich gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von psychisch Kranken, geistig Behinderten und Bewusstlosen richtet. Der Straftatbestand bezieht sich auf den Missbrauch. Er ist daher den § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) weit näher zugeordnet als den Tatbeständen der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung. Anders als bei diesen Delikten kommt es auf den Einsatz von Gewalt nicht an.

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  • Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist eine Straftat nach § 179 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die sich gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von psychisch Kranken, geistig Behinderten und Bewusstlosen richtet. Der Straftatbestand bezieht sich auf den Missbrauch. Er ist daher den § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) weit näher zugeordnet als den Tatbeständen der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung. Anders als bei diesen Delikten kommt es auf den Einsatz von Gewalt nicht an. Für das Opfer spielen weder das Geschlecht, noch das Alter, noch die Wohnverhältnisse (zum Beispiel Wohnheim, betreutes Wohnen) oder die Art der Krankheit eine Rolle. Entscheidend ist allein, dass das Opfer beim Zeitpunkt der Tat zum Widerstand unfähig war. (de)
  • Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist eine Straftat nach § 179 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die sich gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von psychisch Kranken, geistig Behinderten und Bewusstlosen richtet. Der Straftatbestand bezieht sich auf den Missbrauch. Er ist daher den § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) weit näher zugeordnet als den Tatbeständen der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung. Anders als bei diesen Delikten kommt es auf den Einsatz von Gewalt nicht an. Für das Opfer spielen weder das Geschlecht, noch das Alter, noch die Wohnverhältnisse (zum Beispiel Wohnheim, betreutes Wohnen) oder die Art der Krankheit eine Rolle. Entscheidend ist allein, dass das Opfer beim Zeitpunkt der Tat zum Widerstand unfähig war. (de)
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  • Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist eine Straftat nach § 179 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die sich gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von psychisch Kranken, geistig Behinderten und Bewusstlosen richtet. Der Straftatbestand bezieht sich auf den Missbrauch. Er ist daher den § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) weit näher zugeordnet als den Tatbeständen der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung. Anders als bei diesen Delikten kommt es auf den Einsatz von Gewalt nicht an. (de)
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  • Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (de)
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