Der lateinische Begriff senatus consultum ultimum (letzter Beschluss des Senats, kurz SCU) bezeichnet den Staatsnotstand in der späten römischen Republik, verhängt durch den Senat. Der Beschluss bevollmächtigte die beiden Konsuln, alles zu unternehmen, um Schaden vom Staat abzuwenden („videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat“; deutsch „Mögen die Konsuln zusehen, dass der Staat keinen Schaden nehme“). Die Vollmachten werden bei Sallust in De coniuratione Catilinae beschrieben. Mittels des senatus consultum ultimum konnte der Senat den Ausnahmezustand ausrufen und den Konsuln diktatorische Vollmachten übertragen.

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  • Der lateinische Begriff senatus consultum ultimum (letzter Beschluss des Senats, kurz SCU) bezeichnet den Staatsnotstand in der späten römischen Republik, verhängt durch den Senat. Der Beschluss bevollmächtigte die beiden Konsuln, alles zu unternehmen, um Schaden vom Staat abzuwenden („videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat“; deutsch „Mögen die Konsuln zusehen, dass der Staat keinen Schaden nehme“). Die Vollmachten werden bei Sallust in De coniuratione Catilinae beschrieben. Mittels des senatus consultum ultimum konnte der Senat den Ausnahmezustand ausrufen und den Konsuln diktatorische Vollmachten übertragen. Zwar waren Gewaltanwendungen, Hinrichtungen römischer Bürger ohne Gerichtsurteil und Truppenaushebungen möglich, andererseits schützte das senatus consultum ultimum nicht vor späterer Anklage, da die Popularen die Rechtmäßigkeit dieses eigens zu ihrer Bekämpfung eingerichteten Notstands nie anerkannten. So wurde Lucius Opimius, der sich als erster auf einen solchen Beschluss vom Jahre 121 v. Chr. hatte berufen können, als Mörder des Gaius Gracchus angeklagt, von diesem Vorwurf jedoch freigesprochen; weniger Glück hatte Marcus Tullius Cicero, der für die Hinrichtung der Anhänger von Lucius Sergius Catilina in die Verbannung geschickt wurde. (de)
  • Der lateinische Begriff senatus consultum ultimum (letzter Beschluss des Senats, kurz SCU) bezeichnet den Staatsnotstand in der späten römischen Republik, verhängt durch den Senat. Der Beschluss bevollmächtigte die beiden Konsuln, alles zu unternehmen, um Schaden vom Staat abzuwenden („videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat“; deutsch „Mögen die Konsuln zusehen, dass der Staat keinen Schaden nehme“). Die Vollmachten werden bei Sallust in De coniuratione Catilinae beschrieben. Mittels des senatus consultum ultimum konnte der Senat den Ausnahmezustand ausrufen und den Konsuln diktatorische Vollmachten übertragen. Zwar waren Gewaltanwendungen, Hinrichtungen römischer Bürger ohne Gerichtsurteil und Truppenaushebungen möglich, andererseits schützte das senatus consultum ultimum nicht vor späterer Anklage, da die Popularen die Rechtmäßigkeit dieses eigens zu ihrer Bekämpfung eingerichteten Notstands nie anerkannten. So wurde Lucius Opimius, der sich als erster auf einen solchen Beschluss vom Jahre 121 v. Chr. hatte berufen können, als Mörder des Gaius Gracchus angeklagt, von diesem Vorwurf jedoch freigesprochen; weniger Glück hatte Marcus Tullius Cicero, der für die Hinrichtung der Anhänger von Lucius Sergius Catilina in die Verbannung geschickt wurde. (de)
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  • Der lateinische Begriff senatus consultum ultimum (letzter Beschluss des Senats, kurz SCU) bezeichnet den Staatsnotstand in der späten römischen Republik, verhängt durch den Senat. Der Beschluss bevollmächtigte die beiden Konsuln, alles zu unternehmen, um Schaden vom Staat abzuwenden („videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat“; deutsch „Mögen die Konsuln zusehen, dass der Staat keinen Schaden nehme“). Die Vollmachten werden bei Sallust in De coniuratione Catilinae beschrieben. Mittels des senatus consultum ultimum konnte der Senat den Ausnahmezustand ausrufen und den Konsuln diktatorische Vollmachten übertragen. (de)
  • Der lateinische Begriff senatus consultum ultimum (letzter Beschluss des Senats, kurz SCU) bezeichnet den Staatsnotstand in der späten römischen Republik, verhängt durch den Senat. Der Beschluss bevollmächtigte die beiden Konsuln, alles zu unternehmen, um Schaden vom Staat abzuwenden („videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat“; deutsch „Mögen die Konsuln zusehen, dass der Staat keinen Schaden nehme“). Die Vollmachten werden bei Sallust in De coniuratione Catilinae beschrieben. Mittels des senatus consultum ultimum konnte der Senat den Ausnahmezustand ausrufen und den Konsuln diktatorische Vollmachten übertragen. (de)
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  • Senatus consultum ultimum (de)
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