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- Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg und wird als das Staatsoberhaupt Hamburgs angesehen. Der Senat ist als Regierung das oberste Leitungsorgan des deutschen Bundeslandes und dessen Verwaltung. Er vertritt und repräsentiert den Stadtstaat nach außen und ist, da keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben stattfindet, zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben. Er legitimiert sich aus der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Als Verfassungsorgan repräsentiert er die Exekutivgewalt. (de)
- Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg und wird als das Staatsoberhaupt Hamburgs angesehen. Der Senat ist als Regierung das oberste Leitungsorgan des deutschen Bundeslandes und dessen Verwaltung. Er vertritt und repräsentiert den Stadtstaat nach außen und ist, da keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben stattfindet, zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben. Er legitimiert sich aus der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Als Verfassungsorgan repräsentiert er die Exekutivgewalt. (de)
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- Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg und wird als das Staatsoberhaupt Hamburgs angesehen. Der Senat ist als Regierung das oberste Leitungsorgan des deutschen Bundeslandes und dessen Verwaltung. Er vertritt und repräsentiert den Stadtstaat nach außen und ist, da keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben stattfindet, zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben. Er legitimiert sich aus der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Als Verfassungsorgan repräsentiert er die Exekutivgewalt. (de)
- Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg und wird als das Staatsoberhaupt Hamburgs angesehen. Der Senat ist als Regierung das oberste Leitungsorgan des deutschen Bundeslandes und dessen Verwaltung. Er vertritt und repräsentiert den Stadtstaat nach außen und ist, da keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben stattfindet, zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben. Er legitimiert sich aus der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Als Verfassungsorgan repräsentiert er die Exekutivgewalt. (de)
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- Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (de)
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