Als Selbsthilfeverkauf bezeichnet man die Veräußerung geschuldeter beweglicher Sachen durch den Schuldner.

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  • Als Selbsthilfeverkauf bezeichnet man die Veräußerung geschuldeter beweglicher Sachen durch den Schuldner. (de)
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  • Als Selbsthilfeverkauf bezeichnet man die Veräußerung geschuldeter beweglicher Sachen durch den Schuldner. (de)
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  • Selbsthilfeverkauf (de)
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