Der Begriff Selbsteintritt wird im Speditionsgewerbe, Handelsrecht und im Verwaltungsrecht verwendet und bezeichnet eine Situation, bei der bestimmte Funktionen nicht durch den eigentlich vorgesehenen Adressaten, sondern kraft Gesetzes durch jemand anders wahrgenommen werden.

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  • Der Begriff Selbsteintritt wird im Speditionsgewerbe, Handelsrecht und im Verwaltungsrecht verwendet und bezeichnet eine Situation, bei der bestimmte Funktionen nicht durch den eigentlich vorgesehenen Adressaten, sondern kraft Gesetzes durch jemand anders wahrgenommen werden. (de)
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  • Selbsteintritt (de)
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