Seeleute müssen für eine Tätigkeit an Bord eines Seeschiffes seediensttauglich sein. Sie müssen ihre körperliche und geistige Fitness bei regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen - den Seediensttauglichkeitsuntersuchungen - nachweisen. Ein Seemann ist seediensttauglich, wenn er die gesundheitlichen Anforderungen seines Dienstzweiges erfüllt. Das Seediensttauglichkeitszeugnis ist der Nachweis für die Tauglichkeit des Seemannes. Ohne ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis darf kein Seemann auf einem Seeschiff tätig werden.

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  • Seeleute müssen für eine Tätigkeit an Bord eines Seeschiffes seediensttauglich sein. Sie müssen ihre körperliche und geistige Fitness bei regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen - den Seediensttauglichkeitsuntersuchungen - nachweisen. Ein Seemann ist seediensttauglich, wenn er die gesundheitlichen Anforderungen seines Dienstzweiges erfüllt. Das Seediensttauglichkeitszeugnis ist der Nachweis für die Tauglichkeit des Seemannes. Ohne ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis darf kein Seemann auf einem Seeschiff tätig werden. In Deutschland regeln das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) und die „Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen“ (Maritime-Medizin-Verordnung – MariMedV) die Einzelheiten zur Seediensttauglichkeit. Die Untersuchung zur Feststellung der Seediensttauglichkeit wird von zugelassenen Ärzten der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft - Dienststelle Schiffssicherheit - vorgenommen. Die Ärzte müssen für ihre Zulassung festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, zum Beispiel einen Facharzttitel für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Chirurgie oder Innere Medizin haben und mindestens vier Wochen zur See gefahren sein. Der Seeärztliche Dienst der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ist für die Steuerung und Qualitätssicherung der deutschen Seediensttauglichkeitsuntersuchungen zuständig. Die Seediensttauglichkeit kann für längstens zwei Jahre festgestellt werden, für jugendliche Besatzungsmitglieder (16-18 Jahre) für maximal ein Jahr. Die internationale Anerkennung ist durch den STCW-Code sowie durch das Seearbeitsübereinkommen gesichert. Die Zertifizierung erfolgt gemäß STCW I/9. (de)
  • Seeleute müssen für eine Tätigkeit an Bord eines Seeschiffes seediensttauglich sein. Sie müssen ihre körperliche und geistige Fitness bei regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen - den Seediensttauglichkeitsuntersuchungen - nachweisen. Ein Seemann ist seediensttauglich, wenn er die gesundheitlichen Anforderungen seines Dienstzweiges erfüllt. Das Seediensttauglichkeitszeugnis ist der Nachweis für die Tauglichkeit des Seemannes. Ohne ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis darf kein Seemann auf einem Seeschiff tätig werden. In Deutschland regeln das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) und die „Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen“ (Maritime-Medizin-Verordnung – MariMedV) die Einzelheiten zur Seediensttauglichkeit. Die Untersuchung zur Feststellung der Seediensttauglichkeit wird von zugelassenen Ärzten der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft - Dienststelle Schiffssicherheit - vorgenommen. Die Ärzte müssen für ihre Zulassung festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, zum Beispiel einen Facharzttitel für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Chirurgie oder Innere Medizin haben und mindestens vier Wochen zur See gefahren sein. Der Seeärztliche Dienst der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ist für die Steuerung und Qualitätssicherung der deutschen Seediensttauglichkeitsuntersuchungen zuständig. Die Seediensttauglichkeit kann für längstens zwei Jahre festgestellt werden, für jugendliche Besatzungsmitglieder (16-18 Jahre) für maximal ein Jahr. Die internationale Anerkennung ist durch den STCW-Code sowie durch das Seearbeitsübereinkommen gesichert. Die Zertifizierung erfolgt gemäß STCW I/9. (de)
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  • Seeleute müssen für eine Tätigkeit an Bord eines Seeschiffes seediensttauglich sein. Sie müssen ihre körperliche und geistige Fitness bei regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen - den Seediensttauglichkeitsuntersuchungen - nachweisen. Ein Seemann ist seediensttauglich, wenn er die gesundheitlichen Anforderungen seines Dienstzweiges erfüllt. Das Seediensttauglichkeitszeugnis ist der Nachweis für die Tauglichkeit des Seemannes. Ohne ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis darf kein Seemann auf einem Seeschiff tätig werden. (de)
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