Das Seearbeitsübereinkommen (2006) der Internationalen Arbeitsorganisation (englisch: 2006 Consolidated Maritime Labour Convention of the International Labour Organization) beinhaltet grundlegende (Beschäftigungs- und Sozial-) Rechte der Seeleute. Es fasst mehr als 60 geltende Rechtsinstrumente – Empfehlungen und Übereinkommen – zusammen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) seit 1920 verabschiedet wurden. Ziel des Übereinkommens ist es, durch weltweite Mindeststandards die Arbeits- und Lebensbedingungen für Seeleute zu erhöhen, die Sicherheit auf Schiffen zu verstärken und Sozialdumpings mit den daraus folgenden Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

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  • Das Seearbeitsübereinkommen (2006) der Internationalen Arbeitsorganisation (englisch: 2006 Consolidated Maritime Labour Convention of the International Labour Organization) beinhaltet grundlegende (Beschäftigungs- und Sozial-) Rechte der Seeleute. Es fasst mehr als 60 geltende Rechtsinstrumente – Empfehlungen und Übereinkommen – zusammen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) seit 1920 verabschiedet wurden. Ziel des Übereinkommens ist es, durch weltweite Mindeststandards die Arbeits- und Lebensbedingungen für Seeleute zu erhöhen, die Sicherheit auf Schiffen zu verstärken und Sozialdumpings mit den daraus folgenden Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Es wurde am 23. Februar 2006 von der Allgemeinen Konferenz der IAO in Genf ohne Gegenstimme angenommen und trat am 20. August 2013 in Kraft. (de)
  • Das Seearbeitsübereinkommen (2006) der Internationalen Arbeitsorganisation (englisch: 2006 Consolidated Maritime Labour Convention of the International Labour Organization) beinhaltet grundlegende (Beschäftigungs- und Sozial-) Rechte der Seeleute. Es fasst mehr als 60 geltende Rechtsinstrumente – Empfehlungen und Übereinkommen – zusammen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) seit 1920 verabschiedet wurden. Ziel des Übereinkommens ist es, durch weltweite Mindeststandards die Arbeits- und Lebensbedingungen für Seeleute zu erhöhen, die Sicherheit auf Schiffen zu verstärken und Sozialdumpings mit den daraus folgenden Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Es wurde am 23. Februar 2006 von der Allgemeinen Konferenz der IAO in Genf ohne Gegenstimme angenommen und trat am 20. August 2013 in Kraft. (de)
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  • Das Seearbeitsübereinkommen (2006) der Internationalen Arbeitsorganisation (englisch: 2006 Consolidated Maritime Labour Convention of the International Labour Organization) beinhaltet grundlegende (Beschäftigungs- und Sozial-) Rechte der Seeleute. Es fasst mehr als 60 geltende Rechtsinstrumente – Empfehlungen und Übereinkommen – zusammen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) seit 1920 verabschiedet wurden. Ziel des Übereinkommens ist es, durch weltweite Mindeststandards die Arbeits- und Lebensbedingungen für Seeleute zu erhöhen, die Sicherheit auf Schiffen zu verstärken und Sozialdumpings mit den daraus folgenden Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. (de)
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  • Seearbeitsübereinkommen (de)
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