Die See-Umweltverhaltensverordnung regelt Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt und ahndet Verstöße gegen diese Anforderungen als Ordnungswidrigkeiten, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des * MARPOL-Übereinkommens * AFS-Übereinkommens, * Ballastwasser-Übereinkommens. Da das Ballastwasser-Übereinkommen noch nicht in Kraft getreten ist, sind die Vorschriften der Verordnung über Ballastwasser erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das Ballastwasser-Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.

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  • Die See-Umweltverhaltensverordnung regelt Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt und ahndet Verstöße gegen diese Anforderungen als Ordnungswidrigkeiten, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des * MARPOL-Übereinkommens * AFS-Übereinkommens, * Ballastwasser-Übereinkommens. Die See-Umweltverhaltensverordnung findet Anwendung auf allen Schiffen auf Seewasserstraßen und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Auch auf Schiffen unter deutscher Flagge, die sich nicht in deutschen Hoheitsgewässern befinden, findet die Verordnung Anwendung, soweit nicht in Hoheitsgewässern oder ausschließlichen Wirtschaftszonen anderer Staaten abweichende Regelungen gelten.Durch die See-Umweltverhaltensverordnung werden die Anforderungen der Richtlinie 2012/33/EU (Schwefel-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Da das Ballastwasser-Übereinkommen noch nicht in Kraft getreten ist, sind die Vorschriften der Verordnung über Ballastwasser erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das Ballastwasser-Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Die Verordnung wurde 2014 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erlassen. (de)
  • Die See-Umweltverhaltensverordnung regelt Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt und ahndet Verstöße gegen diese Anforderungen als Ordnungswidrigkeiten, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des * MARPOL-Übereinkommens * AFS-Übereinkommens, * Ballastwasser-Übereinkommens. Die See-Umweltverhaltensverordnung findet Anwendung auf allen Schiffen auf Seewasserstraßen und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Auch auf Schiffen unter deutscher Flagge, die sich nicht in deutschen Hoheitsgewässern befinden, findet die Verordnung Anwendung, soweit nicht in Hoheitsgewässern oder ausschließlichen Wirtschaftszonen anderer Staaten abweichende Regelungen gelten.Durch die See-Umweltverhaltensverordnung werden die Anforderungen der Richtlinie 2012/33/EU (Schwefel-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Da das Ballastwasser-Übereinkommen noch nicht in Kraft getreten ist, sind die Vorschriften der Verordnung über Ballastwasser erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das Ballastwasser-Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Die Verordnung wurde 2014 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erlassen. (de)
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  • See-Umweltverhaltensverordnung
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  • Art. 4 VO vom 2. Juni 2016
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  • Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt
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  • Die See-Umweltverhaltensverordnung regelt Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt und ahndet Verstöße gegen diese Anforderungen als Ordnungswidrigkeiten, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des * MARPOL-Übereinkommens * AFS-Übereinkommens, * Ballastwasser-Übereinkommens. Da das Ballastwasser-Übereinkommen noch nicht in Kraft getreten ist, sind die Vorschriften der Verordnung über Ballastwasser erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das Ballastwasser-Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. (de)
  • Die See-Umweltverhaltensverordnung regelt Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt und ahndet Verstöße gegen diese Anforderungen als Ordnungswidrigkeiten, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des * MARPOL-Übereinkommens * AFS-Übereinkommens, * Ballastwasser-Übereinkommens. Da das Ballastwasser-Übereinkommen noch nicht in Kraft getreten ist, sind die Vorschriften der Verordnung über Ballastwasser erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das Ballastwasser-Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. (de)
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  • See-Umweltverhaltensverordnung (de)
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