Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat das Ziel die elektronische Gesundheitskarte einzuführen, welche die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen wird. Die gematik GmbH erarbeitet in diesem Zusammenhang die Spezifikationen für die Gesundheitskarte sowie für die Telematikinfrastruktur, um die Daten der elektronischen Gesundheitskarte verarbeiten zu können. Die SMC gibt es nach dieser Spezifikation in zwei verschiedenen Ausprägungen:

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  • Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat das Ziel die elektronische Gesundheitskarte einzuführen, welche die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen wird. Die gematik GmbH erarbeitet in diesem Zusammenhang die Spezifikationen für die Gesundheitskarte sowie für die Telematikinfrastruktur, um die Daten der elektronischen Gesundheitskarte verarbeiten zu können. Für den Zugriff auf die meisten der mit der elektronischen Gesundheitskarte verbundenen Daten ist einerseits die Erlaubnis des Patienten erforderlich und andererseits oftmals auch der elektronische Nachweis des berechtigten Zugriffes erforderlich. Für den Nachweis eines berechtigten Zugriffes wird entweder der elektronische Heilberufeausweis oder die Security Module Card genutzt. Der elektronische Heilberufeausweis (HPC) identifiziert den Heilberufler (Arzt, Apotheker, Zahnarzt, ...) als berechtigte Person, die Security Module Card (SMC) dient der Identifikation einer berechtigten Institution im Gesundheitswesen. Allgemein wird für den Zugriff auf das Gesundheitsnetzwerk (Telematikinfrastruktur) eine SMC Typ B (siehe unten) in Kombination mit einem Konnektor benötigt. Hierüber wird die Institution identifiziert und authentifiziert, sowie die Kommunikation verschlüsselt. Die Idee der SMC stammt aus den Überlegungen der Apothekerschaft, die identifiziert hat, dass im regulären Zugriff auf elektronische Rezepte in einer Apotheke der ausschließliche Zugriff nur durch den Apotheker unzureichend ist. Auch das Apothekenpersonal muss die Möglichkeit haben auf das Rezept zugreifen zu können. Hierfür müsste entweder jeder Mitarbeiter mit einer persönlichen Karte ausgestattet werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Alternativ wird diese Berechtigung für eine Einrichtung des Gesundheitswesens gegeben (z. B. der Apotheke), für die dann der Inhaber verantwortlich ist, der wiederum seinen Mitarbeitern den Zugriff hierüber ermöglichen kann.Eine technische Beschreibung der SMC ist in der Spezifikation des Heilberufeausweises enthalten, die u.a. von Apothekerschaft, Ärzten, Zahnärzten und weiter entwickelt wurde. Die SMC gibt es nach dieser Spezifikation in zwei verschiedenen Ausprägungen: 1. * Typ A enthält nur die Schlüssel um auf eine Gesundheitskarte zuzugreifen, sowie Mechanismen um eine gesicherte Verbindung zwischen einem Heilberufeausweis (HPC) und einer SMC herzustellen. Die SMC Typ A wird typischerweise als Plug-In Karte im Kartenlesegerät verwendet. 2. * Typ B enthält neben den Funktionen des Typ A zusätzlich auch ein Zertifikat und Schlüssel für die Authentifikation der Institution in der Telematikinfrastruktur, ein Zertifikat mit Schlüssel für die Signatur von Nachrichten, die von dieser Institution versendet werden, sowie ein Zertifikat und Schlüssel zur Ver-/Entschlüsselung von Nachrichten an diese Institution. Die SMC Typ B wird u.a. vom Konnektor verwendet. Nach den bisherigen Spezifikationen der gematik GmbH ist für den Zugriff auf alle Daten der Telematikinfrastruktur immer das Vorhandensein der SMC Voraussetzung. Für die Ausgabe der SMC werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (für die Ärzte, auch Privatärzte), die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (für die Apotheker) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (für die Zahnärzte) die Verantwortung erhalten, die beim Ausgabeprozess sicherstellen müssen, das nur Berechtigte eine SMC erhalten können. (de)
  • Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat das Ziel die elektronische Gesundheitskarte einzuführen, welche die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen wird. Die gematik GmbH erarbeitet in diesem Zusammenhang die Spezifikationen für die Gesundheitskarte sowie für die Telematikinfrastruktur, um die Daten der elektronischen Gesundheitskarte verarbeiten zu können. Für den Zugriff auf die meisten der mit der elektronischen Gesundheitskarte verbundenen Daten ist einerseits die Erlaubnis des Patienten erforderlich und andererseits oftmals auch der elektronische Nachweis des berechtigten Zugriffes erforderlich. Für den Nachweis eines berechtigten Zugriffes wird entweder der elektronische Heilberufeausweis oder die Security Module Card genutzt. Der elektronische Heilberufeausweis (HPC) identifiziert den Heilberufler (Arzt, Apotheker, Zahnarzt, ...) als berechtigte Person, die Security Module Card (SMC) dient der Identifikation einer berechtigten Institution im Gesundheitswesen. Allgemein wird für den Zugriff auf das Gesundheitsnetzwerk (Telematikinfrastruktur) eine SMC Typ B (siehe unten) in Kombination mit einem Konnektor benötigt. Hierüber wird die Institution identifiziert und authentifiziert, sowie die Kommunikation verschlüsselt. Die Idee der SMC stammt aus den Überlegungen der Apothekerschaft, die identifiziert hat, dass im regulären Zugriff auf elektronische Rezepte in einer Apotheke der ausschließliche Zugriff nur durch den Apotheker unzureichend ist. Auch das Apothekenpersonal muss die Möglichkeit haben auf das Rezept zugreifen zu können. Hierfür müsste entweder jeder Mitarbeiter mit einer persönlichen Karte ausgestattet werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Alternativ wird diese Berechtigung für eine Einrichtung des Gesundheitswesens gegeben (z. B. der Apotheke), für die dann der Inhaber verantwortlich ist, der wiederum seinen Mitarbeitern den Zugriff hierüber ermöglichen kann.Eine technische Beschreibung der SMC ist in der Spezifikation des Heilberufeausweises enthalten, die u.a. von Apothekerschaft, Ärzten, Zahnärzten und weiter entwickelt wurde. Die SMC gibt es nach dieser Spezifikation in zwei verschiedenen Ausprägungen: 1. * Typ A enthält nur die Schlüssel um auf eine Gesundheitskarte zuzugreifen, sowie Mechanismen um eine gesicherte Verbindung zwischen einem Heilberufeausweis (HPC) und einer SMC herzustellen. Die SMC Typ A wird typischerweise als Plug-In Karte im Kartenlesegerät verwendet. 2. * Typ B enthält neben den Funktionen des Typ A zusätzlich auch ein Zertifikat und Schlüssel für die Authentifikation der Institution in der Telematikinfrastruktur, ein Zertifikat mit Schlüssel für die Signatur von Nachrichten, die von dieser Institution versendet werden, sowie ein Zertifikat und Schlüssel zur Ver-/Entschlüsselung von Nachrichten an diese Institution. Die SMC Typ B wird u.a. vom Konnektor verwendet. Nach den bisherigen Spezifikationen der gematik GmbH ist für den Zugriff auf alle Daten der Telematikinfrastruktur immer das Vorhandensein der SMC Voraussetzung. Für die Ausgabe der SMC werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (für die Ärzte, auch Privatärzte), die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (für die Apotheker) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (für die Zahnärzte) die Verantwortung erhalten, die beim Ausgabeprozess sicherstellen müssen, das nur Berechtigte eine SMC erhalten können. (de)
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  • Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat das Ziel die elektronische Gesundheitskarte einzuführen, welche die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen wird. Die gematik GmbH erarbeitet in diesem Zusammenhang die Spezifikationen für die Gesundheitskarte sowie für die Telematikinfrastruktur, um die Daten der elektronischen Gesundheitskarte verarbeiten zu können. Die SMC gibt es nach dieser Spezifikation in zwei verschiedenen Ausprägungen: (de)
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