Unter einem Screenshot (männlich; von engl. ['skriːnʃɔt]; auch Bildschirmfoto, Bildschirmkopie, Schnappschuss [bezeichnet auch spontan aufgenommene Fotografien], früher auch Bildschirmabzug oder Hardcopy) versteht man in der EDV das Abspeichern oder die Ausgabe des aktuellen grafischen Bildschirminhalts oder eines Teils davon als Rastergrafik. Die abgespeicherte Grafik selbst wird ebenfalls Screenshot oder Bildschirmfoto genannt. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Es handelt sich bei einem Screenshot also nicht um die Fotografie eines Bildschirms mittels einer Kamera, was auch möglich ist. Screenshots können allerdings Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine b

Property Value
dbo:abstract
  • Unter einem Screenshot (männlich; von engl. ['skriːnʃɔt]; auch Bildschirmfoto, Bildschirmkopie, Schnappschuss [bezeichnet auch spontan aufgenommene Fotografien], früher auch Bildschirmabzug oder Hardcopy) versteht man in der EDV das Abspeichern oder die Ausgabe des aktuellen grafischen Bildschirminhalts oder eines Teils davon als Rastergrafik. Die abgespeicherte Grafik selbst wird ebenfalls Screenshot oder Bildschirmfoto genannt. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Es handelt sich bei einem Screenshot also nicht um die Fotografie eines Bildschirms mittels einer Kamera, was auch möglich ist. Screenshots können allerdings Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Begriff Screenshot beschränkt sich dabei nicht nur auf die Bildschirmkopie eines Computers. Auch den Ausdruck der Anzeige eines Messgeräts (z. B. eines Oszilloskops oder eines Spektrumanalysators) bezeichnet man als Screenshot. Früher wurden solche Abbildungen tatsächlich durch Abfotografieren des Monitors erstellt. Dieses Vorgehen kommt auch heute noch vor, zum Beispiel um einen Screenshot vom BIOS (insbesondere vom POST) oder einem Blue Screen zu erstellen. Dafür gab es spezielle Kamera-Halterungen, die gleichzeitig Streulicht abhielten. (de)
  • Unter einem Screenshot (männlich; von engl. ['skriːnʃɔt]; auch Bildschirmfoto, Bildschirmkopie, Schnappschuss [bezeichnet auch spontan aufgenommene Fotografien], früher auch Bildschirmabzug oder Hardcopy) versteht man in der EDV das Abspeichern oder die Ausgabe des aktuellen grafischen Bildschirminhalts oder eines Teils davon als Rastergrafik. Die abgespeicherte Grafik selbst wird ebenfalls Screenshot oder Bildschirmfoto genannt. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Es handelt sich bei einem Screenshot also nicht um die Fotografie eines Bildschirms mittels einer Kamera, was auch möglich ist. Screenshots können allerdings Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Begriff Screenshot beschränkt sich dabei nicht nur auf die Bildschirmkopie eines Computers. Auch den Ausdruck der Anzeige eines Messgeräts (z. B. eines Oszilloskops oder eines Spektrumanalysators) bezeichnet man als Screenshot. Früher wurden solche Abbildungen tatsächlich durch Abfotografieren des Monitors erstellt. Dieses Vorgehen kommt auch heute noch vor, zum Beispiel um einen Screenshot vom BIOS (insbesondere vom POST) oder einem Blue Screen zu erstellen. Dafür gab es spezielle Kamera-Halterungen, die gleichzeitig Streulicht abhielten. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageID
  • 18598 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157535763 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Unter einem Screenshot (männlich; von engl. ['skriːnʃɔt]; auch Bildschirmfoto, Bildschirmkopie, Schnappschuss [bezeichnet auch spontan aufgenommene Fotografien], früher auch Bildschirmabzug oder Hardcopy) versteht man in der EDV das Abspeichern oder die Ausgabe des aktuellen grafischen Bildschirminhalts oder eines Teils davon als Rastergrafik. Die abgespeicherte Grafik selbst wird ebenfalls Screenshot oder Bildschirmfoto genannt. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Es handelt sich bei einem Screenshot also nicht um die Fotografie eines Bildschirms mittels einer Kamera, was auch möglich ist. Screenshots können allerdings Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine b (de)
  • Unter einem Screenshot (männlich; von engl. ['skriːnʃɔt]; auch Bildschirmfoto, Bildschirmkopie, Schnappschuss [bezeichnet auch spontan aufgenommene Fotografien], früher auch Bildschirmabzug oder Hardcopy) versteht man in der EDV das Abspeichern oder die Ausgabe des aktuellen grafischen Bildschirminhalts oder eines Teils davon als Rastergrafik. Die abgespeicherte Grafik selbst wird ebenfalls Screenshot oder Bildschirmfoto genannt. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Es handelt sich bei einem Screenshot also nicht um die Fotografie eines Bildschirms mittels einer Kamera, was auch möglich ist. Screenshots können allerdings Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine b (de)
rdfs:label
  • Screenshot (de)
  • Screenshot (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:category of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of