Die Schwerverkehrsabgabe ist die in der Schweiz und Liechtenstein erhobene Maut für Lkw über 3,5 Tonnen. In der Schweiz wurde ab 1985 die Benutzung der Nationalstrassen (= Autobahnen) abgabenpflichtig. Für Personenwagen wird seither die Autobahnvignette benötigt, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wurde eine pauschale Schwerverkehrsabgabe eingeführt. Sie glich der Euro-Vignette, die danach in mehreren EU-Ländern, darunter Deutschland, eingeführt wurde.

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  • Die Schwerverkehrsabgabe ist die in der Schweiz und Liechtenstein erhobene Maut für Lkw über 3,5 Tonnen. In der Schweiz wurde ab 1985 die Benutzung der Nationalstrassen (= Autobahnen) abgabenpflichtig. Für Personenwagen wird seither die Autobahnvignette benötigt, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wurde eine pauschale Schwerverkehrsabgabe eingeführt. Sie glich der Euro-Vignette, die danach in mehreren EU-Ländern, darunter Deutschland, eingeführt wurde. Nach einem grundlegenden Volksentscheid von 1994 über eine leistungsabhängige Abgabe wurde im September 1998 das Gesetz angenommen (Alpenschutz in der schweizerischen Verfassung, Artikel 84), aufgrund dessen anstelle der pauschalen Abgabe seit dem 1. Januar 2001 die LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) erhoben wird. Im Gegensatz zur deutschen und österreichischen Maut wird die LSVA auf allen Strassen fällig, nicht nur auf den Autobahnen. Sie hat der Schweiz den Ruf eingebracht, auf dem Gebiet der Kostenwahrheit des Lastwagen-Verkehrs eine europäische Führungsrolle einzunehmen. (de)
  • Die Schwerverkehrsabgabe ist die in der Schweiz und Liechtenstein erhobene Maut für Lkw über 3,5 Tonnen. In der Schweiz wurde ab 1985 die Benutzung der Nationalstrassen (= Autobahnen) abgabenpflichtig. Für Personenwagen wird seither die Autobahnvignette benötigt, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wurde eine pauschale Schwerverkehrsabgabe eingeführt. Sie glich der Euro-Vignette, die danach in mehreren EU-Ländern, darunter Deutschland, eingeführt wurde. Nach einem grundlegenden Volksentscheid von 1994 über eine leistungsabhängige Abgabe wurde im September 1998 das Gesetz angenommen (Alpenschutz in der schweizerischen Verfassung, Artikel 84), aufgrund dessen anstelle der pauschalen Abgabe seit dem 1. Januar 2001 die LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) erhoben wird. Im Gegensatz zur deutschen und österreichischen Maut wird die LSVA auf allen Strassen fällig, nicht nur auf den Autobahnen. Sie hat der Schweiz den Ruf eingebracht, auf dem Gebiet der Kostenwahrheit des Lastwagen-Verkehrs eine europäische Führungsrolle einzunehmen. (de)
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  • LSVA - kurz erklärt
  • Grafik Entwicklung Alpenüberquerender Güterverkehr
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  • Die Schwerverkehrsabgabe ist die in der Schweiz und Liechtenstein erhobene Maut für Lkw über 3,5 Tonnen. In der Schweiz wurde ab 1985 die Benutzung der Nationalstrassen (= Autobahnen) abgabenpflichtig. Für Personenwagen wird seither die Autobahnvignette benötigt, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wurde eine pauschale Schwerverkehrsabgabe eingeführt. Sie glich der Euro-Vignette, die danach in mehreren EU-Ländern, darunter Deutschland, eingeführt wurde. (de)
  • Die Schwerverkehrsabgabe ist die in der Schweiz und Liechtenstein erhobene Maut für Lkw über 3,5 Tonnen. In der Schweiz wurde ab 1985 die Benutzung der Nationalstrassen (= Autobahnen) abgabenpflichtig. Für Personenwagen wird seither die Autobahnvignette benötigt, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wurde eine pauschale Schwerverkehrsabgabe eingeführt. Sie glich der Euro-Vignette, die danach in mehreren EU-Ländern, darunter Deutschland, eingeführt wurde. (de)
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  • Schwerverkehrsabgabe (Schweiz) (de)
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