75 der Gefangenen wurden im April 2003 auf Grundlage von Artikel 91 des Strafgesetzbuches oder Gesetz Nr. 88 (Ley de Protección de la Independencia Nacional y la Economía de Cuba, deutsch: „Gesetz zum Schutz der nationalen Unabhängigkeit und der Wirtschaft Kubas“) zu Haftstrafen zwischen sechs und 30 Jahren verurteilt.

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  • 75 der Gefangenen wurden im April 2003 auf Grundlage von Artikel 91 des Strafgesetzbuches oder Gesetz Nr. 88 (Ley de Protección de la Independencia Nacional y la Economía de Cuba, deutsch: „Gesetz zum Schutz der nationalen Unabhängigkeit und der Wirtschaft Kubas“) zu Haftstrafen zwischen sechs und 30 Jahren verurteilt. Die drei mutmaßlichen Anführer einer elfköpfigen Gruppe, die am 2. April eine in der Bucht von Havanna verkehrende Fähre mit mehreren Dutzend Passagieren in ihre Gewalt gebracht hatten, wurden bereits am 11. April hingerichtet. Bei der Entführung hatte es nach Regierungsangaben keine Verletzten gegeben. Die Entführer wurden in einem kurzen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt, obwohl die gesetzliche Höchststrafe für Verbrechen ohne Verletzungen bei 20 Jahren lag. Vier der Mittäter wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, die übrigen vier zu Freiheitsstrafen zwischen 2 und 30 Jahren. (de)
  • 75 der Gefangenen wurden im April 2003 auf Grundlage von Artikel 91 des Strafgesetzbuches oder Gesetz Nr. 88 (Ley de Protección de la Independencia Nacional y la Economía de Cuba, deutsch: „Gesetz zum Schutz der nationalen Unabhängigkeit und der Wirtschaft Kubas“) zu Haftstrafen zwischen sechs und 30 Jahren verurteilt. Die drei mutmaßlichen Anführer einer elfköpfigen Gruppe, die am 2. April eine in der Bucht von Havanna verkehrende Fähre mit mehreren Dutzend Passagieren in ihre Gewalt gebracht hatten, wurden bereits am 11. April hingerichtet. Bei der Entführung hatte es nach Regierungsangaben keine Verletzten gegeben. Die Entführer wurden in einem kurzen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt, obwohl die gesetzliche Höchststrafe für Verbrechen ohne Verletzungen bei 20 Jahren lag. Vier der Mittäter wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, die übrigen vier zu Freiheitsstrafen zwischen 2 und 30 Jahren. (de)
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  • 75 der Gefangenen wurden im April 2003 auf Grundlage von Artikel 91 des Strafgesetzbuches oder Gesetz Nr. 88 (Ley de Protección de la Independencia Nacional y la Economía de Cuba, deutsch: „Gesetz zum Schutz der nationalen Unabhängigkeit und der Wirtschaft Kubas“) zu Haftstrafen zwischen sechs und 30 Jahren verurteilt. (de)
  • 75 der Gefangenen wurden im April 2003 auf Grundlage von Artikel 91 des Strafgesetzbuches oder Gesetz Nr. 88 (Ley de Protección de la Independencia Nacional y la Economía de Cuba, deutsch: „Gesetz zum Schutz der nationalen Unabhängigkeit und der Wirtschaft Kubas“) zu Haftstrafen zwischen sechs und 30 Jahren verurteilt. (de)
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  • Schwarzer Frühling (Kuba) (de)
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