Die am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte neue Gefahrstoffverordnung trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Eine wichtige Neuerung gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung ist die unumgängliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und das Schutzstufenmodell. Dieses Schutzstufenkonzept muss mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2010 jedoch aufgegeben werden. Damit wird das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und die REACH-Verordnung des Europäischen Parlaments in Deutschland umgesetzt.

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  • Die am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte neue Gefahrstoffverordnung trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Eine wichtige Neuerung gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung ist die unumgängliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und das Schutzstufenmodell. Dieses Schutzstufenkonzept muss mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2010 jedoch aufgegeben werden. Damit wird das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und die REACH-Verordnung des Europäischen Parlaments in Deutschland umgesetzt. (de)
  • Die am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte neue Gefahrstoffverordnung trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Eine wichtige Neuerung gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung ist die unumgängliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und das Schutzstufenmodell. Dieses Schutzstufenkonzept muss mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2010 jedoch aufgegeben werden. Damit wird das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und die REACH-Verordnung des Europäischen Parlaments in Deutschland umgesetzt. (de)
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  • Schutzstufenkonzept (de)
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