Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, auch als Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung bezeichnet, wurde 1951 vom damaligen Bundesinnenminister Gustav Heinemann (damals CDU) als Kommission der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft eingeführt, um das Bundeskabinett in Fragen verheerender Folgen eines neuen Weltkrieges, sowie bei anderen länderübergreifenden Großschadenslagen zu warnen und zu beraten. Ihr Arbeitsgebiet bezog sich auf allgemeine und spezielle Katastrophengefahren in Krieg und Frieden. Die Tätigkeit der Schutzkommission ist in § 19 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt. Am 20. April 2015 wurde die Schutzkommission aufgelöst, um ein flexiblere Beratung in wissenschaftlichen und technischen Fragestellungen des Bevölkerungsschutzes zu

Property Value
dbo:abstract
  • Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, auch als Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung bezeichnet, wurde 1951 vom damaligen Bundesinnenminister Gustav Heinemann (damals CDU) als Kommission der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft eingeführt, um das Bundeskabinett in Fragen verheerender Folgen eines neuen Weltkrieges, sowie bei anderen länderübergreifenden Großschadenslagen zu warnen und zu beraten. Ihr Arbeitsgebiet bezog sich auf allgemeine und spezielle Katastrophengefahren in Krieg und Frieden. Die Tätigkeit der Schutzkommission ist in § 19 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt. Am 20. April 2015 wurde die Schutzkommission aufgelöst, um ein flexiblere Beratung in wissenschaftlichen und technischen Fragestellungen des Bevölkerungsschutzes zu erreichen. (de)
  • Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, auch als Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung bezeichnet, wurde 1951 vom damaligen Bundesinnenminister Gustav Heinemann (damals CDU) als Kommission der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft eingeführt, um das Bundeskabinett in Fragen verheerender Folgen eines neuen Weltkrieges, sowie bei anderen länderübergreifenden Großschadenslagen zu warnen und zu beraten. Ihr Arbeitsgebiet bezog sich auf allgemeine und spezielle Katastrophengefahren in Krieg und Frieden. Die Tätigkeit der Schutzkommission ist in § 19 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt. Am 20. April 2015 wurde die Schutzkommission aufgelöst, um ein flexiblere Beratung in wissenschaftlichen und technischen Fragestellungen des Bevölkerungsschutzes zu erreichen. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 1003007-4
dbo:lccn
  • n/83/208815
dbo:viafId
  • 127912695
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 729702 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 151165948 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • k
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, auch als Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung bezeichnet, wurde 1951 vom damaligen Bundesinnenminister Gustav Heinemann (damals CDU) als Kommission der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft eingeführt, um das Bundeskabinett in Fragen verheerender Folgen eines neuen Weltkrieges, sowie bei anderen länderübergreifenden Großschadenslagen zu warnen und zu beraten. Ihr Arbeitsgebiet bezog sich auf allgemeine und spezielle Katastrophengefahren in Krieg und Frieden. Die Tätigkeit der Schutzkommission ist in § 19 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt. Am 20. April 2015 wurde die Schutzkommission aufgelöst, um ein flexiblere Beratung in wissenschaftlichen und technischen Fragestellungen des Bevölkerungsschutzes zu (de)
  • Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, auch als Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung bezeichnet, wurde 1951 vom damaligen Bundesinnenminister Gustav Heinemann (damals CDU) als Kommission der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft eingeführt, um das Bundeskabinett in Fragen verheerender Folgen eines neuen Weltkrieges, sowie bei anderen länderübergreifenden Großschadenslagen zu warnen und zu beraten. Ihr Arbeitsgebiet bezog sich auf allgemeine und spezielle Katastrophengefahren in Krieg und Frieden. Die Tätigkeit der Schutzkommission ist in § 19 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt. Am 20. April 2015 wurde die Schutzkommission aufgelöst, um ein flexiblere Beratung in wissenschaftlichen und technischen Fragestellungen des Bevölkerungsschutzes zu (de)
rdfs:label
  • Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern (de)
  • Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of