Die sogenannte Schutzhaft geht auf die Deutsche Revolution 1848 in Preußen zurück und wurde als Begrifflichkeit erstmals durch Friedrich Wilhelm IV. durch das „Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit“ vom 12. Februar 1850 im Preußischen Staat eingeführt. Dieses Gesetz basiert auf dem durch die Preußische Nationalversammlung verabschiedeten und vom König angenommenen gleichnamigen Gesetz vom 24. September 1848, in dem der Begriff Schutzhaft noch nicht enthalten war aber de facto bereits angewendet wurde.

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  • Die sogenannte Schutzhaft geht auf die Deutsche Revolution 1848 in Preußen zurück und wurde als Begrifflichkeit erstmals durch Friedrich Wilhelm IV. durch das „Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit“ vom 12. Februar 1850 im Preußischen Staat eingeführt. Dieses Gesetz basiert auf dem durch die Preußische Nationalversammlung verabschiedeten und vom König angenommenen gleichnamigen Gesetz vom 24. September 1848, in dem der Begriff Schutzhaft noch nicht enthalten war aber de facto bereits angewendet wurde. (de)
  • Die sogenannte Schutzhaft geht auf die Deutsche Revolution 1848 in Preußen zurück und wurde als Begrifflichkeit erstmals durch Friedrich Wilhelm IV. durch das „Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit“ vom 12. Februar 1850 im Preußischen Staat eingeführt. Dieses Gesetz basiert auf dem durch die Preußische Nationalversammlung verabschiedeten und vom König angenommenen gleichnamigen Gesetz vom 24. September 1848, in dem der Begriff Schutzhaft noch nicht enthalten war aber de facto bereits angewendet wurde. (de)
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  • Die sogenannte Schutzhaft geht auf die Deutsche Revolution 1848 in Preußen zurück und wurde als Begrifflichkeit erstmals durch Friedrich Wilhelm IV. durch das „Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit“ vom 12. Februar 1850 im Preußischen Staat eingeführt. Dieses Gesetz basiert auf dem durch die Preußische Nationalversammlung verabschiedeten und vom König angenommenen gleichnamigen Gesetz vom 24. September 1848, in dem der Begriff Schutzhaft noch nicht enthalten war aber de facto bereits angewendet wurde. (de)
  • Die sogenannte Schutzhaft geht auf die Deutsche Revolution 1848 in Preußen zurück und wurde als Begrifflichkeit erstmals durch Friedrich Wilhelm IV. durch das „Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit“ vom 12. Februar 1850 im Preußischen Staat eingeführt. Dieses Gesetz basiert auf dem durch die Preußische Nationalversammlung verabschiedeten und vom König angenommenen gleichnamigen Gesetz vom 24. September 1848, in dem der Begriff Schutzhaft noch nicht enthalten war aber de facto bereits angewendet wurde. (de)
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  • Schutzhaft (Königreich Preußen) (de)
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