Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wurde 1959 als Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. gegründet mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken. Sie ist die zweitstärkste deutsche Aktionärsvereinigung. 2004 erfolgte aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums die Umbenennung zum heutigen Namen. Die SdK gibt als Schwerpunkt der Vereinsarbeit den „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“ an. Laut Satzung besteht der Zweck der SdK darin, die Interessen von Aktionären, insbesondere von Minderheitsaktionären sowie von anderen Anlegern vor allem durch Aufklärung und Beratung, wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unte

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  • Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wurde 1959 als Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. gegründet mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken. Sie ist die zweitstärkste deutsche Aktionärsvereinigung. 2004 erfolgte aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums die Umbenennung zum heutigen Namen. Die SdK gibt als Schwerpunkt der Vereinsarbeit den „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“ an. Laut Satzung besteht der Zweck der SdK darin, die Interessen von Aktionären, insbesondere von Minderheitsaktionären sowie von anderen Anlegern vor allem durch Aufklärung und Beratung, wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unternehmensleitungen zu vertreten und das Privateigentum zu schützen. (de)
  • Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wurde 1959 als Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. gegründet mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken. Sie ist die zweitstärkste deutsche Aktionärsvereinigung. 2004 erfolgte aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums die Umbenennung zum heutigen Namen. Die SdK gibt als Schwerpunkt der Vereinsarbeit den „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“ an. Laut Satzung besteht der Zweck der SdK darin, die Interessen von Aktionären, insbesondere von Minderheitsaktionären sowie von anderen Anlegern vor allem durch Aufklärung und Beratung, wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unternehmensleitungen zu vertreten und das Privateigentum zu schützen. (de)
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  • Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wurde 1959 als Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. gegründet mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken. Sie ist die zweitstärkste deutsche Aktionärsvereinigung. 2004 erfolgte aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums die Umbenennung zum heutigen Namen. Die SdK gibt als Schwerpunkt der Vereinsarbeit den „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“ an. Laut Satzung besteht der Zweck der SdK darin, die Interessen von Aktionären, insbesondere von Minderheitsaktionären sowie von anderen Anlegern vor allem durch Aufklärung und Beratung, wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unte (de)
  • Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wurde 1959 als Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. gegründet mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken. Sie ist die zweitstärkste deutsche Aktionärsvereinigung. 2004 erfolgte aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums die Umbenennung zum heutigen Namen. Die SdK gibt als Schwerpunkt der Vereinsarbeit den „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“ an. Laut Satzung besteht der Zweck der SdK darin, die Interessen von Aktionären, insbesondere von Minderheitsaktionären sowie von anderen Anlegern vor allem durch Aufklärung und Beratung, wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unte (de)
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