Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz sind abgegrenzte Landschaftsbestandteile, bei denen die Nutzung erheblichen Einschränkungen unterliegt und deren Entwicklung nur noch im Sinne der jeweils für schutzwürdig erachteten Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgen soll. Die Unterschutzstellung soll helfen, die besondere Funktion dieser Gebiete – wie zum Beispiel die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen – dauerhaft zu sichern. Es gibt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich vor allem nach jeweiligem Landesrecht, Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene unterscheiden.

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  • Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz sind abgegrenzte Landschaftsbestandteile, bei denen die Nutzung erheblichen Einschränkungen unterliegt und deren Entwicklung nur noch im Sinne der jeweils für schutzwürdig erachteten Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgen soll. Die Unterschutzstellung soll helfen, die besondere Funktion dieser Gebiete – wie zum Beispiel die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen – dauerhaft zu sichern. Es gibt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich vor allem nach jeweiligem Landesrecht, Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene unterscheiden. (de)
  • Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz sind abgegrenzte Landschaftsbestandteile, bei denen die Nutzung erheblichen Einschränkungen unterliegt und deren Entwicklung nur noch im Sinne der jeweils für schutzwürdig erachteten Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgen soll. Die Unterschutzstellung soll helfen, die besondere Funktion dieser Gebiete – wie zum Beispiel die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen – dauerhaft zu sichern. Es gibt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich vor allem nach jeweiligem Landesrecht, Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene unterscheiden. (de)
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  • Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz sind abgegrenzte Landschaftsbestandteile, bei denen die Nutzung erheblichen Einschränkungen unterliegt und deren Entwicklung nur noch im Sinne der jeweils für schutzwürdig erachteten Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgen soll. Die Unterschutzstellung soll helfen, die besondere Funktion dieser Gebiete – wie zum Beispiel die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen – dauerhaft zu sichern. Es gibt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich vor allem nach jeweiligem Landesrecht, Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene unterscheiden. (de)
  • Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz sind abgegrenzte Landschaftsbestandteile, bei denen die Nutzung erheblichen Einschränkungen unterliegt und deren Entwicklung nur noch im Sinne der jeweils für schutzwürdig erachteten Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgen soll. Die Unterschutzstellung soll helfen, die besondere Funktion dieser Gebiete – wie zum Beispiel die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen – dauerhaft zu sichern. Es gibt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich vor allem nach jeweiligem Landesrecht, Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene unterscheiden. (de)
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  • Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz (de)
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