Ein Schulvorstand ist ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der Schülerschaft und der Elternschaft nach dem Niedersächsischen Schulgesetz in der Fassung vom 12. Juli 2007. Die Konzeption ähnelt der von Schulkonferenzen in anderen Bundesländern. In der Schweiz wird der Begriff Schulvorstand nach dem „Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW)“ als Bezeichnung für ein Aufsichtsorgan der Berufsfachschulen benutzt. In Hamburg bezieht sich der Begriff Schulvorstand ebenfalls ausschließlich auf berufsbildende Schulen.

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  • Ein Schulvorstand ist ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der Schülerschaft und der Elternschaft nach dem Niedersächsischen Schulgesetz in der Fassung vom 12. Juli 2007. Die Konzeption ähnelt der von Schulkonferenzen in anderen Bundesländern. In der Schweiz wird der Begriff Schulvorstand nach dem „Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW)“ als Bezeichnung für ein Aufsichtsorgan der Berufsfachschulen benutzt. In Hamburg bezieht sich der Begriff Schulvorstand ebenfalls ausschließlich auf berufsbildende Schulen. Schulvorstände gab und gibt es ferner an Schulen, die sich nicht in der Trägerschaft eines Staates oder einer Kommune befinden. Im 19. Jahrhundert und bis zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es in vielen Gemeinden in Deutschland Schulvorstände als Aufsichtsorgane der Gemeinden über die Schulen in ihrer Trägerschaft. In einigen deutschsprachigen Texten wird der in mehreren englischsprachigen Ländern verwendete Begriff Board of Education mit Schulvorstand übersetzt. Gelegentlich wird der Begriff Schulvorstand auch auf einzelne Personen bezogen. (de)
  • Ein Schulvorstand ist ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der Schülerschaft und der Elternschaft nach dem Niedersächsischen Schulgesetz in der Fassung vom 12. Juli 2007. Die Konzeption ähnelt der von Schulkonferenzen in anderen Bundesländern. In der Schweiz wird der Begriff Schulvorstand nach dem „Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW)“ als Bezeichnung für ein Aufsichtsorgan der Berufsfachschulen benutzt. In Hamburg bezieht sich der Begriff Schulvorstand ebenfalls ausschließlich auf berufsbildende Schulen. Schulvorstände gab und gibt es ferner an Schulen, die sich nicht in der Trägerschaft eines Staates oder einer Kommune befinden. Im 19. Jahrhundert und bis zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es in vielen Gemeinden in Deutschland Schulvorstände als Aufsichtsorgane der Gemeinden über die Schulen in ihrer Trägerschaft. In einigen deutschsprachigen Texten wird der in mehreren englischsprachigen Ländern verwendete Begriff Board of Education mit Schulvorstand übersetzt. Gelegentlich wird der Begriff Schulvorstand auch auf einzelne Personen bezogen. (de)
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  • Ein Schulvorstand ist ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der Schülerschaft und der Elternschaft nach dem Niedersächsischen Schulgesetz in der Fassung vom 12. Juli 2007. Die Konzeption ähnelt der von Schulkonferenzen in anderen Bundesländern. In der Schweiz wird der Begriff Schulvorstand nach dem „Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW)“ als Bezeichnung für ein Aufsichtsorgan der Berufsfachschulen benutzt. In Hamburg bezieht sich der Begriff Schulvorstand ebenfalls ausschließlich auf berufsbildende Schulen. (de)
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  • Schulvorstand (de)
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