Ein Schulsprengel (oft identisch mit dem Schulbezirk) ist ein abgegrenztes Einzugsgebiet, das einer bestimmten Regelschule zugeordnet ist. Die dort wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser zuständigen Schule verpflichtet. Da insoweit der Elternwille eingeschränkt wird, ist diese aus der Weimarer Republik stammende Regelung umstritten. Das Prinzip der Sprengelpflicht wird auch als Sprengelprinzip bezeichnet.

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  • Ein Schulsprengel (oft identisch mit dem Schulbezirk) ist ein abgegrenztes Einzugsgebiet, das einer bestimmten Regelschule zugeordnet ist. Die dort wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser zuständigen Schule verpflichtet. Da insoweit der Elternwille eingeschränkt wird, ist diese aus der Weimarer Republik stammende Regelung umstritten. Das Prinzip der Sprengelpflicht wird auch als Sprengelprinzip bezeichnet. (de)
  • Ein Schulsprengel (oft identisch mit dem Schulbezirk) ist ein abgegrenztes Einzugsgebiet, das einer bestimmten Regelschule zugeordnet ist. Die dort wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser zuständigen Schule verpflichtet. Da insoweit der Elternwille eingeschränkt wird, ist diese aus der Weimarer Republik stammende Regelung umstritten. Das Prinzip der Sprengelpflicht wird auch als Sprengelprinzip bezeichnet. (de)
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  • Ein Schulsprengel (oft identisch mit dem Schulbezirk) ist ein abgegrenztes Einzugsgebiet, das einer bestimmten Regelschule zugeordnet ist. Die dort wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser zuständigen Schule verpflichtet. Da insoweit der Elternwille eingeschränkt wird, ist diese aus der Weimarer Republik stammende Regelung umstritten. Das Prinzip der Sprengelpflicht wird auch als Sprengelprinzip bezeichnet. (de)
  • Ein Schulsprengel (oft identisch mit dem Schulbezirk) ist ein abgegrenztes Einzugsgebiet, das einer bestimmten Regelschule zugeordnet ist. Die dort wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser zuständigen Schule verpflichtet. Da insoweit der Elternwille eingeschränkt wird, ist diese aus der Weimarer Republik stammende Regelung umstritten. Das Prinzip der Sprengelpflicht wird auch als Sprengelprinzip bezeichnet. (de)
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  • Schulsprengel (de)
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