Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts. Da Selbsthilfe einem Gläubiger grundsätzlich verboten ist, regelt das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) das Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von Geldzahlungen oder geldwerten Sicherheitsleistungen mittels staatlicher Gewalt. Die Einforderung von Schulden heisst in der Schweiz Betreibung.

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  • Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts. Da Selbsthilfe einem Gläubiger grundsätzlich verboten ist, regelt das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) das Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von Geldzahlungen oder geldwerten Sicherheitsleistungen mittels staatlicher Gewalt. Die Einforderung von Schulden heisst in der Schweiz Betreibung. (de)
  • Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts. Da Selbsthilfe einem Gläubiger grundsätzlich verboten ist, regelt das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) das Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von Geldzahlungen oder geldwerten Sicherheitsleistungen mittels staatlicher Gewalt. Die Einforderung von Schulden heisst in der Schweiz Betreibung. (de)
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  • Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts. Da Selbsthilfe einem Gläubiger grundsätzlich verboten ist, regelt das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) das Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von Geldzahlungen oder geldwerten Sicherheitsleistungen mittels staatlicher Gewalt. Die Einforderung von Schulden heisst in der Schweiz Betreibung. (de)
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  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (de)
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