Im Rahmen der trichotomisch aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung zur Überprüfung der Strafbarkeit eines Täterverhaltens. Im zivilrechtlichen Deliktsrecht, das keine Bestrafung des Täters, sondern die Haftung des Tätervermögens für unerlaubte Handlungen normiert, spricht man stattdessen vom Verschulden.

Property Value
dbo:abstract
  • Im Rahmen der trichotomisch aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung zur Überprüfung der Strafbarkeit eines Täterverhaltens. Im zivilrechtlichen Deliktsrecht, das keine Bestrafung des Täters, sondern die Haftung des Tätervermögens für unerlaubte Handlungen normiert, spricht man stattdessen vom Verschulden. (de)
  • Im Rahmen der trichotomisch aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung zur Überprüfung der Strafbarkeit eines Täterverhaltens. Im zivilrechtlichen Deliktsrecht, das keine Bestrafung des Täters, sondern die Haftung des Tätervermögens für unerlaubte Handlungen normiert, spricht man stattdessen vom Verschulden. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4053460-1
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 679110 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 154393714 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Im Rahmen der trichotomisch aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung zur Überprüfung der Strafbarkeit eines Täterverhaltens. Im zivilrechtlichen Deliktsrecht, das keine Bestrafung des Täters, sondern die Haftung des Tätervermögens für unerlaubte Handlungen normiert, spricht man stattdessen vom Verschulden. (de)
  • Im Rahmen der trichotomisch aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung zur Überprüfung der Strafbarkeit eines Täterverhaltens. Im zivilrechtlichen Deliktsrecht, das keine Bestrafung des Täters, sondern die Haftung des Tätervermögens für unerlaubte Handlungen normiert, spricht man stattdessen vom Verschulden. (de)
rdfs:label
  • Schuld (Strafrecht) (de)
  • Schuld (Strafrecht) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of