Als Schulausschuss wird ein Fachausschuss eines Parlaments oder eines kommunalen Vertretungsorgans bezeichnet, der sich mit Fragen des Schulwesens im Sinne von Art. 7 des Grundgesetzes in der betreffenden Gebietskörperschaft befasst. Daneben gibt es in Deutschland den Schulausschuss der Kultusministerkonferenz. Schulausschuss wird in Rheinland-Pfalz darüber hinaus ein Vertretungsorgan von Lehrern, Eltern und Schülern einer Schule genannt. In den meisten anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird diese Institution als Schulkonferenz bezeichnet.

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  • Als Schulausschuss wird ein Fachausschuss eines Parlaments oder eines kommunalen Vertretungsorgans bezeichnet, der sich mit Fragen des Schulwesens im Sinne von Art. 7 des Grundgesetzes in der betreffenden Gebietskörperschaft befasst. Daneben gibt es in Deutschland den Schulausschuss der Kultusministerkonferenz. Schulausschuss wird in Rheinland-Pfalz darüber hinaus ein Vertretungsorgan von Lehrern, Eltern und Schülern einer Schule genannt. In den meisten anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird diese Institution als Schulkonferenz bezeichnet. (de)
  • Als Schulausschuss wird ein Fachausschuss eines Parlaments oder eines kommunalen Vertretungsorgans bezeichnet, der sich mit Fragen des Schulwesens im Sinne von Art. 7 des Grundgesetzes in der betreffenden Gebietskörperschaft befasst. Daneben gibt es in Deutschland den Schulausschuss der Kultusministerkonferenz. Schulausschuss wird in Rheinland-Pfalz darüber hinaus ein Vertretungsorgan von Lehrern, Eltern und Schülern einer Schule genannt. In den meisten anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird diese Institution als Schulkonferenz bezeichnet. (de)
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  • Als Schulausschuss wird ein Fachausschuss eines Parlaments oder eines kommunalen Vertretungsorgans bezeichnet, der sich mit Fragen des Schulwesens im Sinne von Art. 7 des Grundgesetzes in der betreffenden Gebietskörperschaft befasst. Daneben gibt es in Deutschland den Schulausschuss der Kultusministerkonferenz. Schulausschuss wird in Rheinland-Pfalz darüber hinaus ein Vertretungsorgan von Lehrern, Eltern und Schülern einer Schule genannt. In den meisten anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird diese Institution als Schulkonferenz bezeichnet. (de)
  • Als Schulausschuss wird ein Fachausschuss eines Parlaments oder eines kommunalen Vertretungsorgans bezeichnet, der sich mit Fragen des Schulwesens im Sinne von Art. 7 des Grundgesetzes in der betreffenden Gebietskörperschaft befasst. Daneben gibt es in Deutschland den Schulausschuss der Kultusministerkonferenz. Schulausschuss wird in Rheinland-Pfalz darüber hinaus ein Vertretungsorgan von Lehrern, Eltern und Schülern einer Schule genannt. In den meisten anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird diese Institution als Schulkonferenz bezeichnet. (de)
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  • Schulausschuss (de)
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