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- Schriftsässigkeit, auch (kanzlei)schriftsässig, ist die frühere Bezeichnung für Grundherrschaften (wie zum Beispiel Rittergüter), deren Besitzer unter den oberen Landesgerichten als erste Instanz in Rechtsstreitigkeiten standen. Im Gegensatz hierzu gab es amtssässige Dörfer und Rittergüter (Amtssassen), die das Amt, in dessen Bereich sie lagen, als erste Instanz anzuerkennen hatten. Mittelbare Amtsdörfer waren adelige und klösterliche Amtsdörfer. Die Schriftsässigkeit war an das Gut und nicht an die Person des Grundherrn gebunden. (de)
- Schriftsässigkeit, auch (kanzlei)schriftsässig, ist die frühere Bezeichnung für Grundherrschaften (wie zum Beispiel Rittergüter), deren Besitzer unter den oberen Landesgerichten als erste Instanz in Rechtsstreitigkeiten standen. Im Gegensatz hierzu gab es amtssässige Dörfer und Rittergüter (Amtssassen), die das Amt, in dessen Bereich sie lagen, als erste Instanz anzuerkennen hatten. Mittelbare Amtsdörfer waren adelige und klösterliche Amtsdörfer. Die Schriftsässigkeit war an das Gut und nicht an die Person des Grundherrn gebunden. (de)
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- Schriftsässigkeit, auch (kanzlei)schriftsässig, ist die frühere Bezeichnung für Grundherrschaften (wie zum Beispiel Rittergüter), deren Besitzer unter den oberen Landesgerichten als erste Instanz in Rechtsstreitigkeiten standen. Im Gegensatz hierzu gab es amtssässige Dörfer und Rittergüter (Amtssassen), die das Amt, in dessen Bereich sie lagen, als erste Instanz anzuerkennen hatten. Mittelbare Amtsdörfer waren adelige und klösterliche Amtsdörfer. Die Schriftsässigkeit war an das Gut und nicht an die Person des Grundherrn gebunden. (de)
- Schriftsässigkeit, auch (kanzlei)schriftsässig, ist die frühere Bezeichnung für Grundherrschaften (wie zum Beispiel Rittergüter), deren Besitzer unter den oberen Landesgerichten als erste Instanz in Rechtsstreitigkeiten standen. Im Gegensatz hierzu gab es amtssässige Dörfer und Rittergüter (Amtssassen), die das Amt, in dessen Bereich sie lagen, als erste Instanz anzuerkennen hatten. Mittelbare Amtsdörfer waren adelige und klösterliche Amtsdörfer. Die Schriftsässigkeit war an das Gut und nicht an die Person des Grundherrn gebunden. (de)
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- Schriftsässigkeit (de)
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